"Letzte Mahnung" erhalten: Was ist zu tun?

Internet, IT und Telekommunikation
13.07.20111424 Mal gelesen
"Letzte Mahnungen" von Inkassofirmen, die im Auftrag von Firmen wie Webtains GmbH, Online Content Ltd oder Content4U GmbH arbeiten, sind häufig. Die Empfänger, die sich nicht bewusst sind, für was sie eigentlich zur Kasse gebeten werden, sind sich unsicher, wie sie reagieren sollen.

In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd., Content4U GmbH und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen und lassen "letzte Mahnungen", versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.

In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein   Zahlungsanspruch  setzt  voraus,  dass  überhaupt ein  Vertrag  über  eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.

Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn  er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden  Kosten  informiert  wird: Der  Kunde muss klar erkennen  können,  dass  er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

Auf  vielen Angeboten dieser Firmen findet sich der Hinweis auf die Kosten  aber  nur versteckt am Rande - er ist leicht zu übersehen, was offenbar auch beabsichtigt ist. Es wird der Eindruck erweckt, dass die angebotene Leistung kostenlos erfolgen soll.

Nach  der  Rechtsprechung ist ein solch versteckter Kostenhinweis ausdrücklich nicht ausreichend, um eine vertragliche Zahlungspflicht zu begründen (so z.B. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.12.2008, Az. 6 U 186/07).

Das  hat  zur  Folge,  dass  kein  Vertrag  über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist und die Forderung nicht besteht.

Deshalb ist es auch nicht erforderlich ein Widerrufsrecht auszuüben - ein Vertrag, der nicht zustande gekommen ist, muss denklogisch oder nicht widerrufen werden.

Wie ist nun aber vorzugehen?

Strenggenommen ist gar keine Reaktion notwendig: Eine Forderung, die nicht besteht, müssen Sie auch nach mehrfachen Mahnungen oder der Einschaltung eines Inkassobüros nicht bezahlen. Die  außergerichtlichen (letzten) Mahnungen  können getrost ignoriert werden. Denn damit soll nur psychischer Druck auf den vermeintlichen Kunden ausgeübt werden, der aber keinen rechtlichen Hintergrund hat.

Reagiert werden muss erst dann, wenn  die  Gegenseite  einen gerichtlichen  Mahnbescheid  erwirkt  oder gar Klage erhebt. Damit ist aber nicht zu rechnen,  denn  die einschlägigen  Firmen  sind  nicht  daran interessiert,  ein  weiteres Muster-Urteil  zu  kassieren, mit dem festgestellt wird, dass ihre Forderung nicht besteht. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung ist den Firmen ja auch bekannt.

Deshalb  landen  solche  Streitigkeiten  in  der  Regel  auch  nur vor dem Kadi,  wenn  negative  Feststellungsklage  erhoben  wird:  Der  in Anspruch  genommene Kunde kann nämlich gerichtlich feststellen lassen, dass  der  vermeintliche  Anspruch nicht besteht, um Rechtsklarheit zu erhalten.

Das lohnt sich allerdings in der Regel nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, welche die (vorzuschießenden) Kosten für die negative Feststellungsklage trägt.

Reagiert werden sollte zudem dann, wenn die Betreiberfirma oder das Inkassounternehmen einen Schufa-Eintrag angedroht hat, denn dann droht Gefahr: Wird der Anspruch nicht bestritten, kann ein Schufa-Eintrag veranlasst werden.

Es ist dann also ratsam, der Gegenseite mitzuteilen, dass der Anspruch bestritten wird, weil

  • kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist,
  • hilfsweise und vorsorglich ein etwaiger Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird,
  • äußerst hilfsweise der Widerruf erklärt wird.

Zudem kann der Gegenseite eine Frist gesetzt werden, zu erklären, dass sie die Forderung nicht weiter geltend macht. Wird darauf nicht reagiert, kann ein entsprechendes anwaltliches Schreiben, mit dem der Gegenseite eine gerichtliche Klärung angedroht wird, kann durchaus helfen, weitere Mahnungen zu vermeiden.

Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel auf 40 bis 50 EUR und wären sogar von der Gegenseite zu erstatten - was aber letztlich nicht ohne Klage durchzusetzen sein wird.

Fazit:

Schlaflose Nächte nach dem Erhalt von Mahnschreiben wegen angeblicher Abo-Verträge sind unnötig, denn die Forderungen sind zumeist nicht begründet. Gegen unberechtigte Forderungen kann man sich alleine, oder mit anwaltlicher Hilfe, erfolgreich zur Wehr setzen.