In der Sammelklage in den USA wird Sony der Vorwurf gemacht, die Daten der Anwender nicht ausreichend gesichert zu haben.
Der Hackerangriff ist offenbar einer der bisher größten Datendiebstähle gewesen.
Der Datendiebstahl könnte nicht nur dem Image von Sony schaden, sondern erhebliche Kosten für das Unternehmen nach sich ziehen.
Datenschutzrechtliche Situation in Deutschland
In § 42 a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten normiert. Danach hätte Sony über die Datenpanne sofort informieren müssen.
Wie heise online berichtet, hat Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Sonys Krisenmanagement kritisiert. Großbritannien sei jetzt für die Prüfung zuständig, ob das Unternehmen seine Kunden rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert habe, da Playstation Network von einem englischen Tochterunternehmen betrieben werden. Es sei laut Schaar schwierig nachzuweisen, dass tatsächlich unrechtmäßige Kreditkartenabbuchungen auf Datenlecks im PSN zurückzuführen seien.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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