Die Union soll Sony aufgefordert haben, für Schäden aus dem Datenklau aufzukommen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), soll der Zeitung gegenüber geäußert haben, es sei ein "starkes Stück", dass der Konzern Tage gebraucht habe, den Datenklau überhaupt zu bemerken.
Rechtliche Situation
In § 42 a Bundesdatenschutzgesetz i(BDSG) ist die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten normiert. Danach hätte Sony über die Datenpanne sofort informieren müssen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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