Europäische Kommission rügt unzureichenden Datenschutz in Deutschland

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08.04.2011456 Mal gelesen
Die europäische Kommission fordert, dass Deutschland hinsichtlich der Datenschutzaufsicht endlich die Vorgaben des europäischen Gerichtshofes umsetzt. Hierzu gehört eine Aufsicht, die aufgrund ihrer Eigenständigkeit unabhängig vom Staat ist.

Die EU- Kommission hatte im Jahr 2005 gegen Deutschland wegen nicht hinreichender Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie ein Vertragsstrafeverfahren eingeleitet. Dabei ging es darum, dass es nach Ansicht der Kommission an einer unabhängigen Aufsicht im nichtöffentlichen Bereich fehlen würde. Dieser Ansicht hat sich dann auch der europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 09.10.2010 angeschlossen (Rechtssache C-518/07).

 

Nach Ansicht der europäischen Kommission hat sich in Deutschland bislang nicht viel getan. Nur ein Bundesland habe eine unabhängige Aufsicht geschaffen. Die europäische Kommission moniert, dass die Datenschutzorgane in Deutschland unter die Aufsicht des Staates gestellt sind. Deshalb bestehe die Gefahr der Einflussnahme von staatlicher Seite. Die europäische Kommission droht Deutschland nun mit der Anrufung des europäischen Gerichtshofes, damit dieser dann ein Geldstrafe oder Zwangsgeld verhängt. Sie hat Deutschland für die geforderte Änderung eine Frist von 2 Monaten gesetzt.

 

Quellen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-mahnt-unabhaengige-Datenschutzaufsicht-an-1223241.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,755454,00.html