" Versandkosten für deutsche Inseln und das EU Ausland bitte vor dem Kauf bei uns anfragen" ist wettbwerbswidrig und abmahnbar

Internet, IT und Telekommunikation
15.03.20111069 Mal gelesen
So urteilte das LG Hagen mit Urteil vom 22.02.2011. Verkäufer auf der Verkaufsplattform eBay müssen vor Vertragsschluss auf die konkreten Versandkosten hinweisen.

Daneben urteite das Gericht, dass Versandrabatte konkretisiert werden müssen und dass nicht mit Selbstverständlichkeiten wie dem versicherten Versand und der gesetzlichen Gewährleistung geworben werden darf. Zudem wurden die nicht vertraglich vereinbarten Rücksendekosten im Fall des Widerrufs und die fehlenden Informationspflichten nach EGBGB gerügt. Der Gegenstandswert des Verfahrens betrug auf Antrag der Gläubigerin nur rund 14.000,00 €.