OLG Hamm zur Beschränkung einer Unterlassungserklärung durch Online-Händler

Internet, IT und Telekommunikation
29.01.2011641 Mal gelesen
Wenn ein abgemahnter Online-Händler im Falle einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht eine Unterlassungserklärung nur hinsichtlich eines bestimmten Produktes abgibt, kann das eine sinnvolle Maßnahme sein. Dann kann gegen ihn nämlich bei einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht wegen eines ähnlichen Produktes keine Vertragsstrafe ausgelöst. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Online-Händler seinen Konkurrenten wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung bei einem Gleitmittel abgemahnt und von diesem die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt. Er sollte sich generell dazu verpflichten, die Vorgaben dieser Vorgaben einzuhalten.

Der abgemahnte Händler gab jedoch eine selbst formulierte Unterlassungserklärung ab. In dieser verpflichtete er sich lediglich, die gewünschten Vorgaben in Bezug auf ein bestimmtes Gleitmittel einzuhalten. Für den Fall eines Verstoßes in seinem Internet-Shop gab er ein Vertragsstrafversprechen in Höhe von 5.100,- € ab. Der Konkurrent erklärte sich mit dieser Erklärung ausdrücklich einverstanden. 

Als der Händler nachfolgend erneut gegen die Preisangabenverordnung in Bezug auf ein anderes Gleitmittel verstieß, verlangte der Konkurrent von ihm die Zahlung der versprochenen Vertragsstrafe.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 16.12.2010, dass der abgemahnte Online-Händler keine Vertragsstrafe zu entrichten braucht (Az. 4 U 118/10). Dies ergibt sich daraus, dass sich die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung auf ein anderes Produkt bezog. Maßgeblich war für die Richter dabei der genaue Wortlaut der Erklärung. Soweit der abgemahnte Konkurrent diese akzeptiert, ist er an diese Einschränkung auch gebunden. Das Gericht gegen seine Entscheidung nicht die Revision zugelassen. 

 

Aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein Abgemahnter so wenig wie möglich versprechen sollte. Es kommt auf die genaue Formulierung dieser sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung an. Diese sollte am besten durch einen versierten Rechtsanwalt erfolgen. Auf Ihren Wunsch stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.