Gerichtsurteile – Spanien

EU Recht
03.09.20071568 Mal gelesen

Werbung beim Immobilienkauf bindend
Der Erwerber einer Immobilie kann vom Bauträger nicht nur das verlangen, was ausdrücklich im Ver-trag vereinbart ist, sondern auch, was das Unternehmen in seiner Werbung verspricht. Der Fall des Kaufes einer neu zu erstellenden Immobilie sei mit der Situation des Kaufes aus einem Versandhaus-katalog vergleichbar. Dies entschied das Berufungsgericht in Alicante. Zwar könne der Unternehmer gewisse ihm von der Genehmigungsbehörde auferlegten Veränderungen vornehmen. Die im Pros-pekt zugesicherte Marke der Sanitäreinrichtungen, das Vorhandensein von Geländern, eines Schwimmbades oder die Dicke der Trennwände zwischen den Wohnungen sei aber einzuhalten. (Audiencia Provincial Alicante, Urteil vom 10.05.2002)


Bei kleinen Mängeln nur Minderungsanspruch
Wenn ein Bauunternehmer mit der Fertigstellung des Werkes nicht nachkommt, kann der Auftragge-ber bis zur Fertigstellung grundsätzlich die Bezahlung verweigern. Allerdings kann es im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn es sich um ganz geringfügige Mängel handelt, der Bauherr diese auch nicht reklamiert und die Zahlung verweigert. In diesem Fall würde eine ungerechtfertigte Berei-cherung des Bauherrn eintreten, wenn der Unternehmer dauerhaft überhaupt kein Geld für sein Teil-werk bekäme, entschied das Berufungsgericht von Alicante. Bei einer solchen Sachlage seinen die Ansprüche des Auftraggebers auf die Minderung des vereinbarten Preises beschränkt. Er müsse aber grundsätzlich zahlen. (Audiencia Provincial Alicante, Urteil vom 10.01.2002)


Verlängerungsklausel bei Aufzugswartung wirksam
Ein Aufzugsunternehmen, das in seinen Wartungsvertrag eine Klausel aufnimmt, nach der bei vorzei-tiger Kündigung 50 Prozent der monatlichen Wartungspauschale als pauschalierter Schadenersatz bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden muss, verstößt nach einem Urteil des Berufungs-gerichts Alicante nicht gegen das spanische Gesetz über die allgemeinen Geschäftbedingungen. Zwar sind Klauseln verboten, nach denen der Verbraucher zu einer automatischen Vertragsverlänge-rung gezwungen wird, ohne dass er die Möglichkeit hätte, innerhalb einer Frist die Kündigung zu er-klären. Dies treffe aber auf die Klausel des Aufzugunternehmens nicht zu: Es handle sich lediglich um eine Strafklausel mit pauschaliertem Schadenersatz. Sie seien nach dem Gesetz wirksam, insbeson-dere da im entschiedenen Fall der Schadenersatz nur noch für neun Monate zu zahlen gewesen sei. (Audiencia Provincial Alicante, Urteil vom 20.03.2002)


Lärm
Lärmbelästigung durch Kneipen und Discotheken ist in manchen Gegenden für die Anwohner ein Ärgernis. Beschwerden der Bürger bei den Gemeinden bleiben häufig ungehört. In letzter Zeit verlei-hen die spanischen Gerichte den Anliegen der Lärmgeplagten Nachdruck: Der Oberste Gerichtshof hat einem Geschädigten jetzt einen Schadenersatz gegenüber der Gemeinde wegen Verletzung sei-ner Grundrechte durch die Passivität der Gemeinde zugestanden. Das Gericht sprach dem Anwohner eine Entschädigung von ca. 3 000 € zu. (Tribunal Supremo, Urteil vom 18.11.2002)

Ansprechpartner: Deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado Horst Manger.