Aktuelle Änderungen in der Insolvenzordnung Stand: Februar 2021

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08.02.2021258 Mal gelesen
Verkürzte Laufzeit der Insolvenz oder Restrukturierungsplan. Die Änderungen in der Insolvenzordnung und das StaRUG bieten Möglichkeiten für Schuldenbereinigung.

Zum Jahreswechsel 2021 traten in dem für Insolvenzen maßgeblichen Gesetz, der Insolvenzordnung (InsO), viele Veränderungen in Kraft. Unter Anderem wurde das für Verbraucher wichtige Privatinsolvenzverfahren wesentlich verbessert. Zugleich wurde mit dem StaRUG ein neues Sanierungsinstrument, der sog. Restrukturierungsplan, für Unternehmen entwickelt.

Unternehmen betreffende Änderungen: Der Restrukturierungsplan


Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SaInsFoG) wurde das StaRUG eingeführt. Mit dem StaRUG bekommen Unternehmen die Chance noch vor Eintritt der Insolvenzreife bestimmte Verbindlichkeiten zu restrukturieren. Damit können Unternehmen insolvenzfeste Sanierungsmoderationen oder eine Sanierung mit oder ohne gerichtliche Hilfe durchführen, um einer Insolvenz entgehen zu können. Vergleichbar mit dem Insolvenzplan kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung einzelner Gläubiger zum Restrukturierungsplan erzwungen werden.

Für Verbraucher betreffende Änderungen

Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind für Verbraucher positive Veränderungen an der Insolvenzordnung vorgenommen worden. Die wichtigste Änderung stellt hierbei der neue § 287 Abs. 2 InsO dar. Dort ist geregelt, dass die Restschuldbefreiung statt nach 6 Jahren bereits nach 3 Jahren ab Antragstellung erteilt werden kann. Vorausgesetzt der Verbraucher kommt seiner Mitwirkungspflicht nach. Nach Art. 103k EG-InsO gilt dies auch rückwirkend für alle seit dem 01.10.2020 laufenden Insolvenzverfahren.

Zusammenfassung

Insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen SARS-Cov2-Pandemie wird die Wichtigkeit der Neuregelungen deutlich. Mit dem StaRUG erhalten Unternehmen neue Handlungsmöglichkeiten. Für Verbraucher könnte der Weg in die Insolvenz nun attraktiver sein.

 

 

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