Der Handelsvertreter

Handelsvertreterrecht
18.12.2019232 Mal gelesen
Die Rolle des Handelsvertreters und seine Rechtsposition im Handels- und Vertriebsrecht

Jedes Unternehmen benötigt für seine Produkte oder Dienstleistungen effektive Vertriebswege. Der Handelsvertreter spielt hierbei eine bedeutende Rolle. Mit dem Wachstum vieler Internet-Plattformen, die eine Vermittlerfunktion einnehmen, welche rechtlich als Handelsvertretung einzuordnen ist, erhalten auch der Handelsvertretervertrag mit seinen Rechten und Pflichten eine Aufwertung.

Der Handelsvertreter und seine rechtliche Stellung

Der Handelsvertreter betreibt ein selbstständiges Gewerbe. Seine Hauptaufgabe ist es, entweder als Vermittlungsvertreter bzw. als Abschlussvertreter ständig für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder Geschäfte in dessen Namen abzuschließen. Die Tätigkeit des Handelsvertreters erfolgt dabei im fremden Namen und für fremde Rechnung.

Pflichten des Handelsvertreters / Rechte des Unternehmers

Zu den wichtigsten Pflichten des Handelsvertreters gehören:

  1. Wahrung der Interessen des Unternehmers und die aktive Pflicht, sich um die Vermittlung bzw. den Abschlussvon Geschäften zu bemühen.
  2. Pflicht zur Information des Unternehmers.
  3. Einhaltung eines Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit. Vertraglich kann auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden, allerdings nur gegen Entschädigungszahlung (sogenannte Karenzentschädigung).

Rechte des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer

Zu den Pflichten des Unternehmers und damit zu den wesentlichen Rechten des Handelsvertreters gehören insbesondere:

  1. Der Unternehmer hat die Ausübung der Handelsvertretertätigkeit erforderlichen Materialien und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Handelsvertreter regelmäßig zu unterrichten.
  2. Zahlung von Provisionen während der Vertragslaufzeit.
  3. Da der Handelsvertreter hat für den Unternehmer in der Regel einen wertvollen Kundenstamm geschaffen. Dies ist bei Beendigung des Handelsvertretervertrags durch Zahlung eines Ausgleichsanspruchs abzugelten, welcher im Voraus vertraglich weder ausschließen noch beschränkt werden kann.

Der Handelsvertretervertrag und seine Regelungen

Für den Abschluss eines Handelsvertretervertrags gibt es keine Formvorschriften, im Zweifel gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 84ff. HGB). Viele Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters sind aufgrund von Vorgaben des EU-Rechts zwingend, sodass Abweichungen nur in eingeschränktem Rahmen zulässig sind.

Die bestehenden Spielräume von Unternehmer und Handelsvertreter bei der Vertragsgestaltung können mithilfe eines Rechtsanwaltes genutzt werden.

Wichtige Vertragsklauseln in einem Handelsvertretervertrag sind:

  1. Rechtliche Stellung, regionale Eingrenzung (Bezirksvertreter)
  2. Einsatz von Untervertretern bzw. Erfüllungsgehilfen
  3. Produktbeschreibung
  4. Recht oder Verbot des Unternehmers im Bezirk des Handelsvertreters selbst oder durch Dritte tätig zu werden (Exklusivität)
  5. Verpflichtung zur Führung eines Kundenverzeichnisses
  6. Übergabe/Übernahme des bei Vertragsschluss vorhandenen Kundenstammes
  7. Verpflichtung des Handelsvertreters zur Vermittlung / zum Abschluss sowie zur Kundenpflege
  8. Möglichkeiten des Handelsvertreters, Marken, Firmennamen und andere gewerbliche Schutzrechte des Unternehmens zu nutzen
  9. Benachrichtigungspflichten
  10. Verpflichtung zur Beachtung der Kundenbonität
  11. Verschwiegenheitspflichten
  12. Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten des Unternehmers
  13. Regelung des Provisionsanspruchs: Voraussetzung, Höhe, Wegfall, Abrechnung
  14. Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters - vertraglich und nachvertraglich; Karenzentschädigung
  15. Vertragsdauer und Beendigung durch Kündigung

Informationen zum Handelsvertreterrecht finden Sie auch auf der Website des Autors: ROSE & PARTNER, Kanzlei für Handelsvertreterrecht