"Kopfnüsse" - beschäftigen nicht nur das DFB-Sportgericht!

Handelsrecht
13.12.20051987 Mal gelesen

Jeder Fussballfan hat es in der letzten Woche verfolgt: Die Geschehnisse rund um die "Kopfnuss" eines Bundesligatrainers gegen einen gegnerischen Spieler. Folge 1: "Einvernehmliche" Beendigung des Vertrages mit dem Verein. Folge 2: (Wahrscheinliches) mehrmonatiges Berufsverbot und empfindliche Geldstrafe durch das DFB-Sportgericht..

Quasi zeitgleich hatte das ArbG Frankfurt den Fall der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Kopfnuss gegen einen Dritten zu beurteilen. Kurz: Das ArbG Frankfurt bestätigte die fristlose Kündigung.

 

Beide Konsequenzen sind wohl im Ergebnis zutreffend: Gewalttätigkeiten haben weder auf dem Sportplatz noch in der Berufswelt ihre Berechtigung!