Force-Majeure Klauseln - nicht nur in Corona-Zeiten wichtig

Handelsrecht
09.01.2021244 Mal gelesen
Eine force majeure Klausel gehört in jeden Vertrag. Sie muss richtig formuliert sein, sonst greift sie nicht. Wir klären auf.

Sie gehört in jeden guten Vertrag - die force majeure Klausel. Doch was ist force majeure? Und warum ist eine Klausel in jedem Handelsvertrag Pflicht? Die Hintergründe zu diesen Klauseln erläutern wir in diesem Beitrag.

Der Sinn und Zweck einer force majeure Klausel ist es, die Risiken von unvorhergesehenen Ereignissen bei der Abwicklung eines Vertrages aufzuteilen. Es geht um die Risikoverteilung von Ereignissen, die keiner der Vertragspartner beim Abschluss des Vertrages vorhersehen konnte.

Tritt ein solches Ereignis von höherer Gewalt auf, so regeln die Klauseln ganz unterschiedlich, wie damit umzugehen ist. Im Regelfall werden die gegenseitigen Leistungspflichten ausgesetzt und das für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einen Monat. Auch werden für diesen Zeitraum Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Jeder Vertragspartner muss also die Folgen höherer Gewalt selbst tragen.

Force Majeure Klausel gerade in Corona-Zeiten wichtig

Besonders in Coronazeiten versuchen viele Unternehmen, sich auf höhere Gewalt zu berufen. Ob eine force majeure Klausel in diesen Fällen greift ist kritisch. Teilweise sind Epidemien und Seuchen genannt, teilweise aber auch nicht. Fehlt es an einer Benennung des Risikos, muss der Vertrag ausgelegt werden, ob er auch Schwierigkeiten in der Leistungserbringung aufgrund von Corona als höhere Gewalt ansehen soll. Um solche Risiken zu vermeiden sollte bei der Abfassung einer force majeure Klausel bereits sichergestellt sein, dass alle denkbaren Ereignisse explizit benannt sind.

Finden sich Klausel zu höherer Gewalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so können diese eventuell auch wegen Verstößen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen ist oder überraschende Elemente beinhaltet.

Gerichtsentscheidungen zu Force Majeure stehen aus

Gerade im Hinblick auf Corona gibt es derzeit noch keine gerichtlichen Entscheidungen, wie die force majeure Klauseln auszulegen sind. Da aber viele Unternehmen in vielfältigen Branchen Probleme mit force majeure haben und dieses Ereignis angemeldet haben, ist damit zu rechnen, dass in Zukunft noch einige Entscheidungen zu force majeure Klauseln ergehen werden.

Mehr Informationen zum Thema force majeure Klauseln haben wir auf unserer Internetseite zusammengetragen: https://www.owlaw.de/handelsrecht/force-majeure-klausel/