Vorsicht: Schiedsklausel gilt umfassend

Handelsrecht
01.05.201959 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht München hat klargestellt, dass auch die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes in einem Rahmenvertrag für jede einzelne Lieferung gilt. International tätige Unternehmen sollten darauf achten, sich hierüber bewusst zu sein.

Unternehmen vereinbaren in ihren Verträgen oft eine Schiedsklauseln zugunsten eines bestimmten Schiedsgerichtes. Oft verspricht man sich hiervon eine fachkundige und schnellere Entscheidung des Rechtsstreits. Mitunter sind Schiedsklauseln in Verträgen aber auch enthalten, weil die Gegenseite diese eingebracht hat. Erst im Streitfall findet man dann heraus, dass gar nicht die staatlichen Gerichte zuständig sind, sondern ein Schiedsgericht.

So ging es auch in einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG München, Beschl. v. 18.6.2018 - 34 SchH 7/17) einer Handelsgesellschaft aus Österreich. Ihre Vertragspartnerin mit Ansässigkeit in Ungarn verlangte im Rahmen eines Schiedsverfahrens 3,7 Millionen ? Schadensersatz. Angeblich hatte das Unternehmen aus Österreich Spanplatten in mangelhafter Qualität geliefert.

Im Rahmenvertrag der Zusammenarbeit war festgehalten, dass Streitigkeiten über ein ICC-Schiedsgericht in München entschieden werden soll. Da allerdings die Schiedsvereinbarung Rahmenvertrag enthalten war, war das Unternehmers ist Bereich der Meinung für die einzelnen Lieferverträge sei kein Schiedsgericht zuständig. Dem hat das Oberlandesgericht München eine Absage erteilt. Es hat klargestellt, dass bei einem Rahmenvertrag und umfassender Schiedsklauseln alle einzelnen Ausführungsverträge von der Schiedsklausel erfasst sind. Dabei Rahmenvertrag nicht gekündigt war, galt die Schiedsklausel fort.

Unternehmen ist daher dringend zu empfehlen vor der Vertragsunterzeichnung einen im internationalen Handel erfahrenen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Vertrages zu betrauen. Wichtig ist auch, dass die Wirtschaftskanzlei Erfahrungen mit internationalen Schiedsvereinbarungen hat. Dann können derartige Überraschungen im Streitfalle vermieden werden.

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