Wie lange dauert eine Scheidung ?

Familie und Ehescheidung
20.11.20064170 Mal gelesen

Oft denken die von einer Trennung Betroffenen, mit dem Gang zum Anwalt reiche man die Scheidung ein. Dabei erfolgt die Erstberatung meist schon wenige Tage nach der Trennung, nicht selten auch schon vor der Trennung, wenn der andere Ehegatte eine Trennung noch gar nicht erahnt.

Der erste Schritt zum Anwalt ist aber nicht der letzte, denn zunächst einmal muss das Trennungsjahr abgelaufen sein, damit - in juristischer Hinsicht - die Scheidung eingereicht werden kann. Dies geschieht durch einen Anwaltsschriftsatz, der bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Es ist nur ein Familiengericht zuständig, der Gerichtsort bestimmt sich nach komplexen Regeln, meist ist das Gericht zuständig, an dessen Ort die minderjährigen Kinder leben.

Mit dem Trennungsjahr kann man bei den meisten Gerichten ein wenig geizig sein, es reicht oftmals aus, wenn 9-10 Monate der Trennung abgelaufen sind. Der Trennungsbeginn ist meistens der Auszug eines Ehegatten, das Trennungsjahr beginnt aber auch bei einer Trennung innerhalb der Wohnung.

Ein früher Scheidungsantrag ist durchaus angebracht, weil das Verfahren bei Gericht dann nochmals 6-9 Monate dauert, ehe es zum Scheidungstermin kommt, in dem dann üblicherweise die Ehe auch geschieden wird.  Eine durchschnittliche Scheidung braucht also mit dem Trennungsjahr 15-19 Monate bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Das verzögernde Moment im gerichtlichen Verfahren ist der Rentenausgleich, bei dem erst alle Rententräger angeschrieben und die Auskünfte eingeholt werden müssen. Hier kann man durch schnelle und zielgerichtete Mitwirkung Zeit sparen.

Im Ernstfall kann eine Scheidung aber auch einmal einige Jahre dauern, bis der Richter endlich die Scheidung ausspricht. Das gerichtliche Verfahren ist dann neben dem Rentenausgleich auch noch mit anderen Themen befasst, die sog. Folgesachen. Diese können mannigfaltig sein, die wichtigsten sind Unterhalt und Zugewinnausgleich.

In manchen Fällen ist es auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ratsam, mit dem Scheidungsantrag zu warten, denn mit Beginn des Verfahrens werden die Stichtage für Rente und Vermögen gesetzt. Spätere Veränderungen werden nicht mehr berücksichtigt. Auch bei einem jahrelangen Verfahren bleibt es bei diesen Stichtagen. Die Taktik kann hier eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Vermögensbestandteile oder Rentenansprüche aus der Scheidung herauszulassen.

 Im allgemeinen aber ist es ratsam, möglichst frühzeitig mit der Scheidung bei Gericht zu beginnen. Ein Getrenntleben in der Wohnung wird zwar vom Gericht abgefragt, aber wenn beide Eheleute übereinstimmende Erklärungen abgeben, gibt es keine weiteren Bedenken.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim

www.schendel.de