Im Rahmen einer neuen Abmahnwelle nach den Ferien erhalten meist private Ebay-Verkäufer, die gebrauchte ED HARDY Bekleidung- über Ebay versteigert haben, von den Winterstein Rechtsanwälten aus Frankfurt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und wegen Markenrechtsverletzung.
Aktuell datieren die Schreiben u.a. vom 07.09.2009. Hierbei werden Fristen bis 14.09.2009, 12.00 Uhr gesetzt!
Die Winterstein Rechtsanwälte handeln hierbei erneut namens und im Auftrag der Firma K & K Logistics aus Stuttgart und wurden von ihr mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen betreffend sämtlicher Marken und Urheberrechtsangelegenheiten in Deutschland beauftragt.
In der Abmahnung wird geltend gemacht, dass für das Modelabel Don Ed Hardy die Hardy Life LLC über umfangreiche Schutzrechte insbesondere für die Grafiken des amerikanischen Tatookünstlers Donald Edward Hardy verfüge, die auf Kleidungsstücken und Kopfbedeckungen des Modelabels Don Ed Hardy Verwendung finden. Diese im Stil von Tätowierungen gehaltenen Grafiken, Logos und Designs seien urheberrechtlich geschützt.
Ferner heisst es in der Abmahnung, dass die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich dieser Grafiken von Don Ed Hardy auf seine Firma Hardy Life LLC übertragen worden sei. Die Firma Hardy Life LLC verwerte im Wege der Lizenzvergabe wiederum alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich des Modelabels Don Ed Hardy sowie hinsichtlich der von Don Ed Hardy entworfenen Logos und Grafiken.
Weltweit einzige Lizenznehmerin der Firma Hardy Life LLC sei die Firma Nervous Tattoo Inc. Die Mandantin der Winterstein Rechtsanwälte sei die exklusive Lizenznehmerin für das Gebiet Deutschland und Österreich in Bezug auf das Modelabel Don Ed Hardy und alle dazugehörigen urheberrechtlichen Werke. Nach dem Lizenzvertrag stünden der Firma K & K Logistics die exklusiven Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere an der im Stil einer Tätowierung gehaltenen Logos, zu.
Sodann wird ausgeführt, dass die Mandantin der Winterstein Rechtsanwälte ihre Lizenzrechte fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Produkt- und Markenpiraterie verteidige.
Es sei festgestellt worden, dass der Betroffene im Internet unter seinem Ebay Account Bekleidungsstücke oder Kopfbedeckungen mit Grafiken angeboten habe, die auf Bekleidungsstücken oder Kopfbedeckungen des Modelabels Don Ed Hardy verwendet werden. Es lägen gerichtlich verwertbare Beweise vor, aus denen hervorginge, dass solche Produkte angeboten worden seien. Bei den angebotenen Bekleidungsstücken handele es sich um Fälschungen und es liege daher eine Urheberrechtsverletzung vor.
Von dem Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Ferner werden ebenfalls mit einer Vertragsstrafe versehenen Auskunftsansprüche geltend gemacht. Daneben werden Schadensersatzansprüche sowie Kostenerstattungsansprüche aus einem Streitwert von in der Regel 50.000,- € geltend gemacht. Es handelt sich hierbei um eine Forderung von 1.379,80 EUR.
Rechtlich gilt folgendes:
- Die sehr kurzen Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollten unbedingt beachtet werden, weil bei fruchtlosem Verstreichen der Fristen zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage mit hohen Kostenfolgen droht. Gleichwohl ist es regelmäßig unproblematisch, eine Fristverlängerung zu erhalten. Hierfür genügt ein Anruf der Betroffenen bei den Winterstein Rechtsanwälten. Die Betroffenen sollten daher einen kühlen Kopf bewahren.
- Es ist zu prüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung durch das private Anbieten eines angeblichen Plagiats im Rahmen einer eBay Aktion vorliegen kann. Eine Markenrechtsverletzung scheitert oft daran, dass der Betroffene nicht im geschäftlichen Verkehr, sondern rein privat über Ebay das Bekleidungsstück oder die Kopfbedeckung angeboten hat.
- Zu prüfen ist in jedem Fall, ob die geltend gemachten Urheberrechte in Deutschland Wirkung entfalten, da es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urheberrechte, die außerhalb der EU entstanden sind, nicht in Deutschland geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine lückenlose Lizenzrechtskette von K & K Logistics bewiesen werden kann, da die Lizenzen über Vertragspartner hergeleitet werden.
- Sehr genau muss auch der Beweislastproblematik nachgegangen werden. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob der Vorwurf, dass es sich bei dem angebotenen Don Ed Hardy Bekleidungsstück oder Kopfbedeckung tatsächlich um eine Fälschung handelt, nur anhand der Vorlage von Fotos der Ebay Auktion geführt werden kann, auf denen das Ed Hardy Bekleidungsstück bzw. die Kopfbedeckung abgebildet war. Besonders pikant ist die Sache deshalb, weil meiner Kanzlei eine Vielzahl von Fällen vorliegen, in denen die Betroffenen im Textilhandel in Deutschland die ED HARDY Bekleidungsstücke erworben haben, jedoch gleichwohl eine Abmahnung wegen angeblicher Plagiateigenschaft erhalten haben.
- Besonders sorgfältig ist die sehr weitgehende Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung zu prüfen, in der neben der Unterlassung auch die begehrte Auskunft mit einer Vertragsstrafe versehen ist. Eine leichtfertige Unterzeichnung der Unterlassungserklärung , die 30 Jahre lang Wirkung entfaltet, kann daher weitreichende Folgen für den Betroffenen haben, zumal in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch ein Anerkenntnis von etwaigen Schadensersatzansprüchen geregelt ist. In aller Regel ist es erforderlich, die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu modifizieren, wenn eine Prüfung des Falles ergeben hat, dass eine solche abgegeben werden sollte.
- Schließlich kommen auch Regressansprüche in Frage, wenn der Betroffene das Bekleidungsstück seinerseits im Rahmen eines Kaufs erworben hat und sich herausstellt, dass es sich tatsächlich um eine beweisbare Fälschung des ED HARDY Bekleidungsstücks gehandelt hat.
- Im Hinblick auf die seit dem 1.9.2008 geltende Neuregelung zur Deckelung der Abmahnkosten nach dem UrhG muss auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Beschränkung der geltend gemachten Abmahnkosten von 1379,80 € auf 100,- € in Betracht kommt.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws (Medienrecht)