Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Firma DigiProtect aus Frankfurt - Aktuelle Vertretung durch U+C, Kornmeier und Graf von Westphalen Rechtsanwälten

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.20093642 Mal gelesen

Die Firma DigiProtect, selbsernannte Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien, lässt vermeintliche Urheberrechtsverstöße im File-Sharing Sektor von mittlerweile drei Kanzleien per kostenpflichtiger Abmahnung verfolgen.

Erfolgt die Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier aus Frankfurt werden 450 Euro gefordert, die Kanzlei Graf von Westphalen hätte gerne 480 Euro und - neu hinzugekommen jedoch nicht unbekannt - U C Rechtsanwälte verlangen 650 Euro für die unerlaubte Verwertung derselben Filme.

Das Zustandekommen der unterschiedlichen Summen wird dabei nicht erläutert und erscheint rätselhaft. Kurios erscheint zudem, dass die Firma DigiProtect bis heute keinerlei künstlerische Produktionen hervorgebracht hat, sondern sich einzig und allein auf die Abmahnung von Urheberrechtsverstößen konzentriert. DigiProtect lässt sich hierzu von den Tonträgern, Filmherstellern und Inhabern exklusiver Nutzungs- und Verwertungsrechte an Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen vor allem im Pornobereich das Recht einräumen, diese Werke in Peer-to-Peer Netzwerken auszuwerten und Verstöße im eigenen Namen zu verfolgen.

Nach den unserer Kanzlei vorliegenden Rahmeneckwertevereinbarungen zwischen DigiProtect und den Lizenzgebern entstehen den Lizenzgebern für die Beauftragung keinerlei Kosten. Verständlicherweise drängt sich der Verdacht auf, dass eine solche Kostenfreistellung auch in anderen Konstellationen praktiziert wird. Dies wird derzeit in einem laufenden Verfahren geprüft, auf dessen Ausgang man gespannt sein darf.

Datum: 16.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Peer-to-Peer Netzwerk, DigiProtect,
Abmahnung DigiProtect

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