Summary AG mahnt Urheberrechtsverletzung ab

Summary AG mahnt Urheberrechtsverletzung ab
02.09.2016303 Mal gelesen
Im Auftrag der Summary AG mahnt die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs wegen der unberechtigten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotos auf Ebay ab.

Warum genau mahnt die Summary AG ab?

In dem Abmahnschreiben rügt das Unternehmen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Ebay. Der Abgemahnte soll in einem Ebay - Angebot urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Einwilligung der Urheberin veröffentlicht haben. Das stelle eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberschutzgesetzes dar.

Diese Forderungen stellt die Summary AG in der Abmahnung

Im Wesentlichen wird von dem Abgemahnten die Löschung der  Fotos, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  und die Zahlung von Schadensersatz gefordert.

Insbesondere verlangt Hübner Mayer und Grohs die Zahlung von lizenzanalogem Schadensersatz. Pro Bild  soll der Adressat einen Betrag von 465 Euro, plus einen  Aufschlag von 100 % wegen der Nichtverwendung eines Quellenverweises bei Veröffentlichung der Bilder, zahlen. Insgesamt beläuft sich die Forderung so auf  3.720,00 EUR.

Allerdings wird dem Abgemahnten noch ein Vergleichsangebot gemacht. Danach soll er 1.800 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen, wenn er die Unterlassungserklärung rechtzeitig abgibt. Letztlich soll der Abgemahnte auch für die Anwaltskosten in Höhe von 805,20 EUR aufkommen.

Abmahnung erhalten? - So reagieren sie richtig!

Wenn auch sie eine Abmahnung der Kanzlei Hübner Mayer und Grohs im Auftrag der Summary AG wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz erhalten haben, sollten sie das Schreiben keinesfalls einfach ignorieren. Orientieren sie sich stattdessen an den folgenden fünf Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir unterstützen sie gerne und beraten deutschlandweit. Unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Dazu steht Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.