Abmahnung durch die Kanzlei Sievers wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Abmahnung durch die Kanzlei Sievers wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
02.09.2016192 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Siever und Coll. mahnen im Auftrag ihrer Mandantin Frau Antl wegen der unerlaubten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials ab. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Welcher Sachverhalt liegt der Abmahnung zugrunde?

Dem Abgemahnten wird im Schreiben vorgeworfen, auf einer Internetseite Bildmaterial verwendet zu haben, bezüglich dessen er nicht die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.

Der Link der Internetseite, auf der der abgemahnte das Bild veröffentlicht haben soll, wird zitiert.

Wie lautet der rechtliche Vorwurf?

In rechtlicher Hinsicht rügt die abmahnende Kanzlei Verstöße gegen § 16 UrhG sowie § 19a UrhG. Hierin finden sich Vorschriften, die das öffentliche Zugänglichmachen ohne Zustimmung des Rechteinhabers sowie eine Vervielfältigung untersagen.

Was sind die Konsequenzen?

Aufgrund der gerügten Verstöße, wird der Abgemahnte zunächst aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordert die Kanzlei Sievers Auskunft über dem Umfang der Bildnutzung und legt für diesen Zweck der Abmahnung einen Fragekatalog bei, auf deren Punkte der Abgemahnte bei der Beantwortung eingehen soll.

Was können Sie tun, wenn sie ebenfalls eine Abmahnung wegen einer Urhberrechtsverletzung erhalten haben?

Wir empfehlen, Rechtsrat von einem Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts einzuholen. Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Dennoch bietet es sich nicht an, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den oft sehr hohen Betrag schlichtweg zu zahlen. Verwenden Sie keine Unterlassungserklärungen aus dem Internet, diese sind häufig nicht von Juristen verfasst worden und stellen für Sie teilweise weitreichende Haftungsrisiken dar.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und für Sie das bestmögliche Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnungen verfolgen: Keine Zahlung an den Abmahner.

 

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