Abmahnung von Kanzlei Denecke Priess & Partner für Herrn Paul Steeger (PS-Fotodesign)

Abmahnung von Kanzlei Denecke Priess & Partner für Herrn Paul Steeger (PS-Fotodesign)
08.06.2016288 Mal gelesen
Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung eines Bildes auf einer Internetseite vor. Die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin macht hier Ansprüche im Namen ihres Mandanten Herrn Paul Steeger (PS-Fotodesign) geltend.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Bedeutung einer Abmahnung im Urheberrecht

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche erhoben.

Vorrangig geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Hier geht es darum, dass derjenige, der eine Abmahnung ausspricht oder aussprechen lässt, die entstandenen Kosten ersetzt verlangen kann. Weiter gibt es Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Anspruch auf Unterlassung

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Aufgrund der langfristigen Bedeutung muss das weitere Vorgehen daher sorgfältig abgewogen werden.

Soweit es hingegen um den Zahlungsanspruch geht, steht diese eher im Hintergrund. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Was Sie jetzt tun müssen

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  •     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  •     Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •     Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
  •     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •     Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten


Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

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E-Mail: info@internetrecht-freising.de