Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwertung der Who´s Who Biografie von Peggy Guggenheim

Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwertung der Who´s Who Biografie von Peggy Guggenheim
15.04.2016198 Mal gelesen
Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall verfolgt für Herrn Christian Kaiser eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Diese ergebe sich aus der Verwertung der Who´s Who Biografie von Peggy Guggenheim. Es sollen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Die Abmahnung der Kanzlei beginnt mit der Feststellung, dass Herr Christian Kaiser im Internet unter der Adresse ww.whoswho.de (Firmierung rasscass Medien Content Verlag) Biografien verschiedener berühmter Persönlichkeiten anbietet. Christian Kaiser sei der alleinige Rechteinhaber an den Biografien. Im Urheberrecht genießen diese den Schutz als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Hierin heißt es:

  • 2 UrhG Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1.  Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

[.]

Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, die Biografie der amerikanischen Kunstmäzenin Peggy Guggenheim auf seiner Internetseite verwendet zu haben, ohne die notwendige Einwilligung vom Rechteinhaber Christian Kaiser einzuholen. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar

Aufgrund dieser Verletzung sollen folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

Beseitigung und Unterlassung: Der Abgemahnte soll die Biografie von seiner Webseite entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Auskunft: Der Abgemahnte soll Angaben dazu machen, wie lange die Biografie Peggy Guggenheims bereits auf der Internetseite zu finden ist.

Schadensersatz: Der Anspruch auf Schadensersatz soll gemäß § 97 Abs. 2 UrhG nach der sogenannten Lizenzanalogie durchgesetzt werden. Dieser richtet sich danach, welchen Betrag der Abgemahnte für die Lizenzrechte hätte zahlen müssen.

Hierfür veranschlagen die Rechtsanwälte für jeden Monat der Nutzung 100,00 EUR. Hinzu kommt der Ersatz der Kosten für die anwaltliche Vertretung, die in Höhe von 887,03 EUR gefordert werden.

Als Angebot schlägt die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.050,00 EUR vor, damit seien alle Forderungen beglichen. Hieran halte man sich allerdings nur bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung.

Wie gehe ich am besten mit einer solchen Abmahnung um?

Falls Sie auch eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es immer ratsam, sich professionelle Hilfe auf dem entsprechenden Rechtsgebiet zu suchen. Auch, wenn Pauschalbeträge meist unter der der ursprünglichen Forderung nach der Lizenzanalogie liegen, sollten Sie nicht vorschnell das "Vergleichsangebot" annehmen. Häufig sind auch diese Forderungen zu hoch angesetzt.

Wichtig ist allerdings, dass Sie die Frist einhalten. Umso früher Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, desto besser kann eine Verteidigung gegen die Abmahnung ausgearbeitet werden.

Gerne können Sie sich hierfür an die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg wenden. Wir vertreten Sie in Belangen des Urheber-, Marken- und Medienrechts sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihren Fall vorläufig einzuschätzen und ein weiteres Vorgehen zu organisieren.

 

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