Filesharing: Waldorf Frommer mahnt "Arrow - Unchained" ab

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
01.03.2016172 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie "Arrow - Unchained" durch Filesharing ab. Haben auch Sie Post von Waldorf Frommer erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten.

Was fordert Warner Bros. in der Filesharing Abmahnung?

In der Abmahnung wird behauptet, dass die von Warner Bros. beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt habe, dass das Werk "Arrow - Unchained, TV-Folge (lang)" unter einer bestimmten IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt weltweit Nutzern der Tauschbörse bittorrent zur Verfügung gestellt wurde. Die festgestellte IP-Adresse sei zu diesem Zeitpunkt dem Anschluss des Abgemahnten zugewiesen.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Anschlussinhaber zur Zahlung von Schadensersatz (350 EUR) sowie Erstattung von Abmahnkosten (169,50 EUR) aufgefordert. WIe üblich, werden relativ kurze Fristen gesetzt.

Ist Filesharing illegal?

Nach dem Urhebergesetz begeht in der Tat derjenige, der ein Film oder eine Serie ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerken) öffentlich zugänglich macht, eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann bei einer Urheberrechtsverletzung Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten verlangen.

Aus unserer Praxis wissen wir jedoch, dass nicht jeder Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Oft waren es Freunde, Kinder, der Lebenspartner, Mitbewohner oder Gäste. Möglich ist auch, dass das WLAN nicht (ausreichend) gesichert war.

Wie sollten Sie auf eine Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren und denken, damit habe sich die Sache erledigt. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, dass sie Filesharing Forderungen für Rechteinhaber auch gerichtich durchsetzt. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht selbst bei unberechtigten Abmahnungen eine Schadensersatzpflicht. Sollte die Abmahnung zu Recht erfolgt sein, droht zudem die EInleitung eines teuren Klage- oder Eilverfahrens gegen den Anschlussinhaber. Diese Gefahr kann durch Abgabe einer Unterlassungserklärung begegnet werden.

Sie sollten daher auf die Filesharing Abmahnung innerhalb der gesetzten Fristen reagieren!

Wie ?

Abzuraten ist davon, selbst Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen. Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung sind viele aufgeregt und greifen zum Hörer, um Waldorf Frommer davon zu überzeugen, dass sie "nichts gemacht" haben. Oft räumen sie in solchen Situationen unbewusst für sie nachteilige Tatsachen ein. Nach unseren Erfahrungen schreiben Abmahnkanzleien bei Telefonaten "fleißig mit".

Empfehlenswert ist vielmehr, einen auf Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall sind. Nach einem Beratungsgespräch können Sie entscheiden, ob und inwieweit Sie den Forderungen von Waldorf Frommer nachkommen oder ob Sie einen Anwalt mit ihrer Vertretung gegen Waldorf Frommer beauftragen wollen.

Nicht jede Filesharing Abmahnung ist berechtigt!

Wie die mittlerweile zahlreichen Filesharing Urteile belegen, ist die Rechtslage für den abgemahnten Anschlussinhaber nämlich bei weitem nicht so düster, wie es oft in den Abmahnungen der auf Filesharing spezialisierten Abmahnkanzleien dargestellt wird. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in sechs Urteilen klargestellt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch als Täter oder Störer haftet, nur weil der Internetanschluss auf seine Person registriert ist. Nach dem BGH haftet der Anschlussinhaber ohne Anlass grundsätzlich nicht

  • für den Lebenspartner,
  • für volljährige Kinder,
  • für minderjährige Kinder bei vorheriger Belehrung.

Ungeachtet der Frage, wann der Anschlussinhaber wegen Filesharing Dritter haftet, stellte sich in Klageverfahren u.a. auch heraus, dass

  • Abmahnkanzleien nicht über eine ausreichende Bevollmächtigung für Filesharing Abmahnungen verfügten,
  • der Abmahner nur über DVD und Kinorechte verfügte,
  • der Abmahner nur über Nutzungsrechte für eine andere, nicht abgemahnte Sprachversion eines Filmes verfügte
  • die Abmahnung nicht den formellen Mindetanforderungen genügte und daher unwirksam war.

Lohnt sich die Beauftragung eines Anwaltes bei einer Filesharing Abmahnung?

Viele denken, die Beauftragung eines Anwaltes ist vornherein nur mit weiteren Kosten verbunden. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, entstehen Ihnen zwar in der Tat (womöglich) zusätzliche Kosten. Wir können zwar nur für uns sprechen, aber die Gesamtkosten sind nie höher gewesen, als wenn der Abgemahnte die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben und die geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge gezahlt hätte. Oft waren sie sogar geringer, da wir in vielen Fällen Zahlungen komplett oder zum größten Teil verweigert haben und die Abmahnkanzleien Abmahnkosten bzw. Schadensersatz entgegen ihren wiederholten Androhungen nicht eingeklagt haben. Mittlerweile sind zahlreiche gegen Mandanten geltend gemachte Zahlungsforderungen verjährt und daher vom "Tisch". Zudem gilt es auch, die Risiken einer Unterlassungserklärung zu bedenken.

Was können wir für Sie bei einer Filesharing Abmahnung tun?

Sollten Sie eine Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine telefonisch kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In diesem Telefonat erläutere ich Ihnen die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Waldorf Frommer beauftragen wollen.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Waldorf Frommer abgegolten ist, mag er sich auch über Jahre hinweg ziehen. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.

Wir haben bereits Hunderte abgemahnter Anschlussinhaber vertreten, auch gerichtlich. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Filesharing Bereich wissen wir insbesondere, wie die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer "tickt".

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung im Filesharing-Bereich!