Abmahnung d. Kanzlei Meissner & Meissner i.A.d. Euro Cities AG wegen unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplandiensts

Abmahnung d. Kanzlei Meissner & Meissner i.A.d. Euro Cities AG wegen unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplandiensts
30.11.2015153 Mal gelesen
Die Kanzlei Meissner und Meissner mahnt im Auftrag von der Euro Cities AG wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplans (www.stadtplandienst.de) auf einer Internetseite ab. Der Abgemahnte soll insgesamt 3.137,80 EUR zahlen.

In der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Meissner und Meissner die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplans auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung des Urheberin. Der betroffene Online-Stadtplan stammt vom Stadtplandienst www.stadtplandienst.de

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, einen Ausschnitt des Stadtplans bearbeitet und zur Nutzung auf einer von ihm betriebenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Hierin sei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG, sowie eine Vervielfältigung nach §16 UhrG zu erkennen. Das Recht der Veröffentlichung stünde jedoch ausschließlich der Urheberin zu und könne nur mit deren Erlaubnis erfolgen. Eine solche Erlaubnis holte der Abgemahnte allerdings nicht ein, was seine Handlung rechtswidrig mache.

Die Anwälte Meissner und Meissner fordern nun zunächst die Beseitigung des Stadtplans von der Website und senden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Des Weiteren fordert die Kanzlei einen Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UhrG. Dieser sei mit einem Betrag in der Höhe zu bemessen, den der Abgemahnte als Vergütung für die rechtmäßige Nutzung hätte zahlen müssen. Einen Auszug der Gebührentabelle, die sich auf der Internetseite "www.stadtplandienst.de" finden lässt und sich nach der Kartengröße berechnet, fügt die Kanzlei der Abmahnung bei. Hiernach ergebe sich für den Abgemahnten eine Gebühr in Höhe von 1.620,00 EUR. Zusätzlich berechnen die Anwälte einen Aufschlag in Höhe von 50 %, aufgrund der unterlassenen Quellenangabe. Der Schadensersatz beziffert sich nach dieser Rechnung auf 2.430,00 EUR. Auch die Kosten der Rechtsverfolgung stellt die Kanzlei Meissner und Meissner in Rechnung. Hierfür werden 707,80 EUR veranschlagt.

Insgesamt errechnet die Kanzlei somit einen Betrag in Höhe von 3.137,80 EUR, den der Abgemahnte innerhalb einer Frist zu leisten habe. Allerdings stellt die Kanzlei dem abgemahnten in Aussicht auf den einfachen Schadensersatz zu verzichten, sollte er sich mit der Euro Cities AG auf einen, auf die zukünftige Nutzung gerichteten, Lizenzvertrag einigen können.

Was ist zu tun, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht einfach. Lassen Sie zudem die genannte Frist nicht verstreichen. Anderenfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche für Sie einen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen kann. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nur so kann die bestehende Widerholungsgefahr ausgeräumt werden.

Dennoch gilt: Handeln Sie nicht voreilig. Sie sollten die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch nicht ohne professionelle Hilfe unterschreiben oder überstürzt zahlen.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheberrecht.

Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wie z.B. dem Urheberrecht (UrhG), Designrechts (DesignG) oder Markenrecht (MarkenG) können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.

 

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