WALDORF FROMMER: Landgericht Leipzig bestätigt Forderungshöhe der Rechteinhaber in Filesharing-Verfahren

WALDORF FROMMER: Landgericht Leipzig bestätigt Forderungshöhe der Rechteinhaber in Filesharing-Verfahren
07.09.2015162 Mal gelesen
Gegenstand des Berufungsverfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

Landgericht Leipzig vom 12.06.2015, Az. 05 S 161/15

In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig wegen illegaler Tauschbörsenverbreitung eines Filmwerks hat das Landgericht mit Hinweisbeschluss vom 12.06.2015 die Höhe der geltend gemachten Ansprüche bestätigt.

"Die übrigen Voraussetzungen der geltend gemachten Ansprüche liegen vor. Insbesondere hat die Klägerin ihre Aktivlegitimation hinreichend dargelegt. Der Höhe nach begegnen die Beträge grds. keinen Bedenken.", so das Landgericht.

Zur Vermeidung weiterer Kosten regt das Landgericht Leipzig

"eine vergleichsweise Streitbeilegung mit dem Inhalt gemäß Klägerschriftsatz [.]" an.

 

Weitere Beschlüsse und Urteile finden Sie unter:
news.waldorf-frommer.de/rechtsprechung-unkommentiert/