WALDORF FROMMER: Filesharing-Verfahren nach Abmahnung vor dem Amtsgericht Koblenz — Verspäteter Vortrag führt zu Verurteilung

WALDORF FROMMER: Filesharing-Verfahren nach Abmahnung vor dem Amtsgericht Koblenz — Verspäteter Vortrag führt zu Verurteilung
07.09.2015195 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

Amtsgericht Koblenz vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14

Das Amtsgericht Koblenz hat den beklagten Anschlussinhaber zur Leistung von Schadenersatz, Erstattung der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Der Beklagte hatte sich im Rahmen seiner Klageerwiderungsfrist überhaupt nicht zu den streitgegenständlichen Vorwürfen geäußert. Erst im Gerichtstermin brachte er vor, die ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben. Er habe zum streitgegenständlichen Zeitpunkt in einer Wohngemeinschaft gelebt und die weiteren Mitbewohner nach Erhalt der Abmahnung zu der Urheberrechtsverletzung befragt. Diese hätten ihm gegenüber die Tatbegehung abgestritten.

Nach Auffassung des Amtsgerichts kann ein derart unkonkreter Vortrag den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs nicht genügen. Ungeachtet dessen waren die Behauptungen des Beklagten nach Ablauf der ihm gesetzten Einlassungsfrist als verspätet anzusehen und daher ohnehin nicht mehr berücksichtigungsfähig.

Gegen den angesetzten Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00 für die illegale Verbreitung eines Filmwerkes sowie die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 506,00 hatte das Gericht keinerlei Bedenken.


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