Sasse und Partner mahnen für Bootleg LP von Pink Floyd ab!

Sasse und Partner mahnen für Bootleg LP von Pink Floyd ab!
28.07.2015445 Mal gelesen
Bei eBay, Amazon und auch in Plattenläden ist der Verkauf von CD´s oder Schallplatten von Live-Konzerten bekannter Bands besonders beliebt. Was viele nicht wissen – und erst nach erfolgter Abmahnung erfahren: Nicht wenige dieser Live-Konzertmitschnitte sind ohne Erlaubnis der Rechteinhaber auf den Tonträgern aufgenommen worden. Es handelt sich um sogenannte Bootleg CD´s, also um illegale Raubkopien.

Abmahnung erfolgt auch, wenn Verkäufer nichts von der Illegalität wusste

Ob es sich bei einem Tonträger um eine illegale Bootleg-CD handelt, ist leider nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar. Einen klaren Hinweis kann jedoch die Tonqualität geben. Fakt ist jedoch, dass die Unwissenheit des Verkäufers diesen nicht vor einer Abmahnung schützt! Urheberrechtsverletzungen werden im deutschen Recht verschuldensunabhängig geltend gemacht. Das heißt, dass auch der zuvor "legale" Ankauf der Bootleg Aufnahmen nicht als Argument zur Abwehr einer Abmahnung geltend gemacht werden kann.

Abmahnkanzlei Sasse und Partner mahnt für diverse Rechteinhaber ab

Nutzer, die Bootleg-CD´s oder LP´s weiterverkaufen, müssen daher mit einer teuren Abmahnung rechnen. Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt zurzeit insbesondere für den Verkauf von Bootlegs folgender Bands/Rechteinhaber ab:

Eric Clapton, James Newell Osterberg alias Iggy Pop, Mötley Crüe - Live USA - 2 Disc Version - very rare, Mötley Crüe - Sixx Times Cruel Live CD - ultra rare, Genesis with Phil Collins - Live USA Vol. 1, Pink Floyd - The Alternative Side of the Moon, Iron Maiden - In Italy und Mötley Crüe - Lewd, Crüed & Tattooed abgemahnt. Auftraggeber waren die Firmen "Masters 2000, Inc.", "Gelring Limited", "Pink Floyd Music Ltd" und "Iron Maiden Holdings Ltd."

Was die Rechtsanwälte verlangen

Die Rechtsanwälte verlangen in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Herausgabe der Bootleg CD´s/LP´s und die Zahlung von Schadensersatz.

Die Unterlassungserklärung sollte dabei in keinem Fall ungeprüft unterschrieben werden. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei die Ansprüche zu prüfen und eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen.

Bei der Höhe der Kosten kommt es unter anderem darauf an, ob der Abgemahnte als Privatperson oder als gewerblich Handelnder die Bootleg Aufnahmen zum Verkauf angeboten hat. Die Gerichte haben bislang sehr unterschiedliche Streitwerte angesetzt. Das OLG Hamburg hat mit 10.000 Euro einen der bislang höchsten Streitwerte für den Verkauf einer Bootleg CD angesetzt.

Abgemahnte sollten in jedem Fall auf die Abmahnung reagieren. Ansonsten droht meist ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren. Am besten wenden sich Abgemahnte direkt an einen spezialisierten Anwalt. (JEB)

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