Designrecht – Abmahnung der The Swatch Group Management Services AG durch die Kanzlei bock legal aus Frankfurt (hier: CK Uhr)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
20.01.2015355 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei bock legal aus Frankfurt für die The Swatch Group Management Services AG vor. Unter Behauptung einer entsprechenden Ermächtigung wird für die Firma CK Watch & Jewelry Ltd. die Verletzung eines Designrechtes an einer „CK Uhr“ durch Verkauf eines ähnlich aussehenden Produktes abgemahnt. Aufgrund eines „weitgehend übereinstimmenden“ Gesamteindrucks werden die verkauften Uhren als unlautere Nachahmungen verfolgt.

Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Auskunft und Rechnungslegung sowie Herausgabe der entsprechenden Produkte. Weiter wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 100.000 EUR (entspr. 2.340,70 EUR) gefordert. Nach erteilter Auskunft wird zudem Schadenersatz verlangt werden.

Sofern eine Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Verletzungshandlung bestätigt, insbesondere die Eigenart des abgemahnten Musters bestätigt werden kann, ist durchaus anzuraten, ein Unterlassungsversprechen abzugeben. Allerdings sollte auch in einem solchen Fall nicht der beigefügte Entwurf unterzeichnet, vielmehr in einer abgeänderten Variante Unterlassung versprochen werden ("modifizierte Unterlassungserklärung"). Insbesondere ist außer dem vielbesprochenen Schuldanerkenntnis vorliegend auch der Fortsetzungszusammenhang zu beachten, ebenso die fixe Verrtagsstrafe, Ggf. wäre zudem ein auflösend bedingter Vorbehalt bei geänderter REchtslage möglich. Ob und inwieweit den Forderungen nachgegeben werden sollte,  ist abhängig von den genauen Umständen (Tatfrage) und kann daher nicht generell und gleichermaßen für alle Sachverhalte vorgeschlagen werden.   

 

Fachkanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten auch im Zusammenhang mit dem Designrecht und dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei/gegen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Wir bieten betroffenen Verbrauchern und Unternehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wenn Sie möchten, können Sie hierzu vorab Ihre Abmahnung oder einstweilige Verfügung für Sie unverbindlich an uns zu einer ersten Einsicht per E-Mail oder via Telefax senden. Wir rufen Sie umgehend zurück und klären Sie im Rahmen einer ersten Einschätzung über mögliche Verteidigungsstrategien auf.