Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen illegaler Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf der Verkaufsplatform Ebay

Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen illegaler Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf der Verkaufsplatform Ebay
05.12.2014428 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Notieren Sie sich die kurze Frist. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts. Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Wurde bei Ebay Ihr Produkt mit einem Foto beworben und haben Sie dafür wegen der vermeidlichen Verletzung der Urheberrechte an diesem Foto eine Abmahnung von der Kanzlei Schroeder erhalten?

Eine der Mandantschaften der Kanzlei Schroeder ist beispielsweise Dorean Lemme aus Lückstatt, dessen Bildmaterial häufig ohne entsprechende Erlaubnis im Internet, insbesondere als Werbefotografie im Rahmen von Verkaufsangeboten, wie bei Ebay oder bei Amazon, öffentlich zugänglich gemacht werden soll.

Es ist schon fraglich, ob die Rechtsinhaberschaft sowohl bei Herrn Lemme als auch bei Herrn Rechtsanwalt Schroeder für jedes einzelne abgemahnte Lichtbild besteht.

Desweiteren ist die Forderung von Schadensersatz in Höhe von € 250,00, die in der Regel mit einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag des Herrn Lemme verbunden sind zu hoch. Das OLG Braunschweig hat in seinen Urteil vom __.__.____ bereits über ähnliche Fälle zu entscheiden gehabt und dort entschieden, dass der Wert eines solchen Lichtbildes und eben nicht Lichtbildwerkes im Sinne des Urheberrechtes lediglich € 20,00 ausmachen würde.

Auch die Berechnung anhand der MFM-Tabelle sowie die Verdopplung der Lizenzgebühr im Rahmen der Lizenzanalogie sind höchst fraglich im Bezug auf den privaten Gebrauch eines Lichtbildes für einen Verkaufsgegenstand im privaten Bereich auf Verkaufsplatformen wie Amazon oder Ebay. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung.

Sollten Sie diese unterschreiben, droht Ihnen im Wiederholungsfalle eine Betragsstrafe bis zu
€ 5.000,00.

Eine solche Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis, gegen das Sie im Wiederholungsfalle nicht vorgehen können.

Ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben sollten oder nicht rät Ihnen ein fachkundiger Anwalt für Urheberrecht.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Lutz Schroeder auf unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir wollen Ihnen helfen.

Georg Schäfer
Rechtsanwalt