Abmahnungen der Microsoft Corp. durch FPS / Markenrecht / Echtheitszertifikate

Abmahnungen der Microsoft Corp. durch FPS / Markenrecht / Echtheitszertifikate
18.11.2014298 Mal gelesen
Aktuell erreichen uns Abmahnungen aus dem Hause Microsoft - ausgesprochen durch die Kanzlei FPS - wegen angebliche gefälschter Echtheitszertifikate (Certificate of Authenticity, COA).

Microsoft mahnt durch die Kanzlei FPS eBay-Händler wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificate of Authenticity, COA) ab. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung, Auskunft, Anerkenntnis des Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach und die Kostentragung auf Basis eines Streitwerts von Euro 150.000.

Die Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung fangen bereits beim Streitwert an. Gemäß Beschluss des LG Franfurt am Main, Az. 2-03 O 196/10 sind Euro 30.000, nicht Euro 150.000 für die Berechnung der Kosten zu Grunde zu legen.

Auch bei den Auskünften ist Vorsicht geboten. Werden die Auskünfte ungeschickt erteilt, kann mit ihnen der Lizenzschadensersatz berechnet werden. Hierbei können ganz erhelbliche Beträge zusammen kommen, die nicht selten fünfstellig sein können. Dies wirkt um so schlimmer, als dass zugleich die Anerkennung des Schadensersatzes gefordert wird.  

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen. Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Ihren Fall und nehmen uns Zeit für Sie.