Abmahnung d. Komning Rechtsanwälte für Sky wg. öffentlicher Ausstrahlung v. Sportsendung in Gaststätte u. Verstoß gegen AGB aus Privatkunden-Vertrag

10.10.2014 394 Mal gelesen
Die Komning Rechtsanwälte aus Neubrandenburg haben für ihre Auftraggeberin Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Abmahnungen ausgesprochen, die mit „unerlaubte öffentliche Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung“ überschrieben sind.

In den bislang bekannten Abmahnungen gegen Gaststättenbetreiber lautete der Vorwurf in der Regel, dass der jeweilige Gaststättenbetreiber in der Gaststätte das Programm von Sky öffentlich ausgestrahlt habe, ohne mit Sky einen Abonnementvertrag für Gewerbekunden abgeschlossen zu haben.

In einem uns vorliegenden Fall, hatte ein Gaststättenbetreiber zunächst eine solche o.g. Abmahnung erhalten. Darauf einigte sich der Gaststättenbetreiber vergleichsweise mit Sky und schloss einen Abonnementvertrag für Gewerbekunden ab. Einige Monate später erhielt er jedoch eine weitere Abmahnung. Diesmal war die Abmahnung nicht an ihn in seiner Funktion als Gaststättenbetreiber adressiert, sondern er wurde als Privatperson angeschrieben. Diesmal wurde ihm mitgeteilt, dass bei der damaligen Kontrolle mithilfe einer Mini-Fernbedienung die Nummer der verwendeten Smartcard ausgelesen worden. Dadurch habe man festgestellt, dass es sich bei dieser Smartcard um eine Karte aus einem Privatkunden-Vertrag handelte. Durch die Verwendung einer Smartcard aus einem Privatkunden-Vertrag in einer Gaststätte habe der Abgemahnte gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Vertrag mit Sky verstoßen. Daher habe Sky auch einen Anspruch auf Zahlung einer in den AGB von Sky festgelegten Vertragsstrafe, deren Höhe der jährlichen Abonnementgebühr entspricht.

In der Abmahnung wird neben der Vertragsstrafe ein Auskunftsanspruch geltend gemacht sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso werden die Zahlung von Rechtsanwaltskosten bei Ansatz eines Streitwertes von über 30.000 € geltend gemacht!

Haben Sie eine Abmahnung der Komning Rechtsanwälte im Auftrag von Sky erhalten? Wird von Ihnen die Zahlung mehrerer Tausend Euro gefordert?

Zunächst ist es entscheidend, nicht überstürzt zu handeln. Bitte kommen Sie den Forderungen nicht voreilig und ohne jegliche rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt nach. Wir helfen Ihnen! Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Erfahrung in Bereich Urheberrecht hat und sich mit Abmahnungen auskennt. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht und nicht zu weit formuliert ist.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen die Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de  oder www.shrecht.de