UrhG: Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. Mircom Ltd. und die DBM Videovertrieb GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
02.10.2014385 Mal gelesen
Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg für die DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel und die M.I.C.M. Mircom Int. Content Management & Consulting Ltd aus Nicosia, Zypern, vor. In allen Fällen wird dem Abgemahnten die Verletzung von Rechten an Filmwerken durch Teilnahme an Tauschbörsen (hier: Bittorrent) vorgeworfen.

Im Hinblick auf das eingeforderte Unterlassungsversprechen kann auch an dieser Stelle nur wiederholt werden, dass dieses nicht vorschnell und insbesondere nicht unverändert abgegeben werden sollte. Nach einer Prüfung der Sach- und Rechtslage sollte allenfalls ein abgeändertes Versprechen abgegeben werden.

Bei den Kosten fällt hier insbesondere auf, dass hier neben den üblichen Freistellungs- und Lizenzschadenersatzberechnungen auch hohe Ermittlungskosten geltend gemacht werden, die in dieser Höhe überaus fragwürdig sind und ebenfalls zu klären sind.

Die bestmögliche Verteidigung ist abhängig von den Umständen, so dass zunächst der Sachverhalt genau zu betrachten ist.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, können Sie sich für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Ersteinschätzung an uns wenden. Als Fachkanzlei für Urheberrecht verfügen wir über die erforderlichen fundierten Kenntnisse zur Verteidigung der geltend gemachten Ansprüche, wie sich auch aus dem Fachanwalt Urheber- und Medienrecht ergibt, den wir halten. Über die Jahre haben wir auf dem Gebiet des Urheberrechts in tausenden entsprechenden Angelegenheiten bundesweit vertreten, eine versierte Verteidigung ist daher gewährleistet.