Abmahnung HERE (DE) GmbH durch Graf von Westphalen Rechtsanwälte wegen unerlaubter Nutzung eines Stadtplan-Ausschnitts

Abmahnung HERE (DE) GmbH durch Graf von Westphalen Rechtsanwälte wegen unerlaubter Nutzung eines Stadtplan-Ausschnitts
28.05.2014303 Mal gelesen
Die Firma HERE (DE) GmbH aus Schwalbach lässt, vertreten durch die Kanzlei GW Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main, mit Schreiben vom 21. Mai 2014 wegen Orheberrechtsverletzung durch die nicht lizenzierter Nutzung abmahnen.

Hintergrund der Abmahnung ist das öffentliche Nutzen eines Kartenausschnitte auf einer gewerblich genutzten Internetseite. Eine Lizenz zur Nutzung des Kartenmaterials (Stadtplan) lag nicht vor.

Die Rechteinhaberin Firma HERE (DE) GmbH beruft sich zusätzlich darauf, dass das geschützte Kennzeichen "MapTP" in urheberrechtswidriger Weise verwendet wurde

Im Zuge der beanstandeten Rechtsverletzungen verlangt die Rechteinhaberin, dass die beanstandete Kartennutzung sofort unterlassen wird sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Ferner wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung sowie Schadensersatz in Höhe einer Vergleichspauschale von 800 € gefordert.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie kurzfristig von einem Spezialisten prüfen lassen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Es sollte also nicht, voreilig deine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier muß Abhilfe geschaffen werden.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Grundsätzlich ist zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg