Getty Images Internatinal – Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials"

Getty Images Internatinal – Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials"
08.05.2014279 Mal gelesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der irischen Firma Getty Images International Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen des Vorwurfs der „Unlizensierten Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials“.

In dem Schreiben behaupten die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer, auf der Internetseite des Adressaten würden sich Bilder befinden, an denen ausschließlich die Getty Images International die Rechte hält. Dies wird durch den Abdruck von Bildschirmfotos deutlich gemacht.

Die unerlaubte Vervielfältigung der Lichtbilder würde in mehrfacher Hinsicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen sei es daher erforderlich, dass der angeschrieben Adressat darlegt, seit wann und bis wann das Bild verwendet wurde und wie hoch die Nutzerzahlen in diesem Zeitraum waren.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden vertritt seit Jahren Mandanten gegen Forderungen der Getty Images International. "Wir raten dringend dazu, auf die Abmahnungen zu reagieren", sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden und fügt hinzu: "Oftmals lassen Mandanten die erste Frist fruchtlos verstreichen. Hierdurch werden aber keine Probleme gelöst."

In jedem Fall muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierdurch wird die Wiederholungsgefahr beseitigt, die Voraussetzung ist für einen Unterlassungsanspruch, der im Regelfall durch eine einstweilige Verfügung geltend gemacht werden kann.

Nachdem Auskunft erteilt wurde, wenden sich die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer meist mit den Zahlungsansprüchen an den Adressaten. Hierin werden Schadenersatzansprüche der Getty Images International und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. "Beide Posten sollten von spezialisierten Anwälten auf ihre Höhe hin geprüft werden", mahnt Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Dieser kann bei professionellen Lichtbildern ohne Weiteres mehrere Tausend Euro betragen, so dass Rechtsanwaltsgebühren von mehreren Hundert Euro nicht ungewöhnlich sind. Daher gilt es, den Gegenstandswert auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen.

Der Schadenersatzanspruch wird im Urheberrechts allgemein nach der so genannten fiktiven Lizenzanalogie berechnet. Danach ist maßgeblich, welchen Preis ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte und wie viel ein vernünftiger Lizenzgeber für eine entsprechende Lizenz genommen hätte. Anhaltspunkte hierfür bieten die Lizenzverträger der Getty Images International aber vor allem die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, die jährlich die durchschnittlichen Lizenzpreise ermittelt und veröffentlicht ("MFM-Tabelle" genannt). Nach dieser muss zum Beispiel unterschieden werden, in welcher Auflösung das Bild verwendet wurde, ob es sich auf der Startseite, oder auf einer Unterseite befand und vieles mehr. Zu beachten ist ferner, dass die MFM-Tabelle einen 100 prozentigen Aufschlag vorsieht, für den Fall, dass der Urheber des Bildes nicht genannt wird. Dies wird regelmäßig vergessen, so dass die Lizenzgebühren einige Hundert Euro pro Woche kosten können.

Die Forderungen sollten daher von einem spezialisierten Anwalt auf Ihre Berechtigung hin überprüft werden. Unter der kostenfreien Rufnummer 49 (0) 30 / 965 359 482 bietet die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden an, die Abmahnungen zu prüfen.