Klage oder Mahnbescheid der MIG Film GmbH erhalten? Rechtsverteidigung in Hamburg erforderlich?

Klage oder Mahnbescheid der MIG Film GmbH erhalten? Rechtsverteidigung in Hamburg erforderlich?
30.12.2013765 Mal gelesen
Uns liegt eine Anspruchsbegründung zum Amtsgericht Hamburg der MIG Film GmbH, vertreten durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Hamburg vor. Im Jahre 2010 wurde zuvor von der Kanzlei BaumgartenBrandt, Berlin eine Filesharing Abmahnung wegen des Films "1612 Angriff der Kreuzritter" ausgesprochen.

Die MIG Film GmbH verfolgt vertreten durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mit der Klage im konkreten Fall eine Lizenzschadensersatzforderung von 300,00 € und den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 651,80 €, insgesamt mithin 951,80 €.

Hinzu kommt als Prozesskostenrisiko bei Unterliegen in dem Rechtsstreit Verfahrenskosten von etwa 700,- €. Insgesamt stehen also etwa 1.700,- € auf dem Spiel.

Eine Anspruchsbegründung ist erforderlich, wenn im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren ein Widerspruch eingelegt wird. Es schließt sich sodann das sogenannte streitige Verfahren an. Dies entspricht im normalen zivilgerichtlichen Verfahren einer Klage.

Das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig zur Unterbrechung der Verjährung eingeleitet und kann, wenn dagegen kein Widerspruch oder Einspruch erhoben wird, in einem Vollstreckungstitel ohne die Durchführung eines streitigen Verfahrens münden.

Wenn Sie als Betroffener einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen eines Filesharing Vorwurfs im vorgerichtlichen Verfahren keine Einigung erzielt haben oder die Sache aussitzen wollten und am Ende mit einer Klage konfrontiert werden, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Es gelten Notfristen, die dringend einzuhalten sind, anderenfalls riskieren Sie ein Versäumnisurteil.

Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden, stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne am Hamburger Gerichtsstand zur Verfügung.

Wenn Sie weder Täter einer Urheberrechtsverletzung durch den Download eines urheberrechtlich geschützen Werkes gewesen sind noch den Vorwurf als Anschlussinhaber zu verantworten haben, idealer Weise ein abweichender Geschehensablauf vorgetragen werden kann, bestehen durchaus Chancen, sich vor Gericht durchzusetzen und den Fall zu gewinnen.

In anderen Fällen sind aber auch im gerichtlichen Verfahrensstadium jederzeit Vergleiche möglich, die eine Erledigung der Angelegenheit ermöglichen.

Sprechen Sie mich gerne an und schildern Ihren Fall, ich berate Sie gerne, um die optimale Vertreung in Ihrem Fall zu ermöglichen.

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RA Kai Harzheim

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg