Bild- / Fotoabmahnung durch pixel.Law Rechtsanwälte i.A.v. Peter Kirchhoff wegen Verletzung von Urheberrechten

Bild- / Fotoabmahnung durch pixel.Law Rechtsanwälte i.A.v. Peter Kirchhoff wegen Verletzung von Urheberrechten
14.10.2013843 Mal gelesen
Achtung bei der Verwendung von Bildern und Fotos auf der eigenen Homepage oder auch in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook! Oft genug will man eben schnell seine Homepage oder sein Onlineprofil überarbeiten. Eine unberechtigte Bildnutzung kann jedoch teuer werden.

Eine solche Nutzung kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen.

Solche Verstöße werden zum Beispiel von der Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin abgemahnt. Die Abmahnungen werden u.a. im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff ausgesprochen.

Dem Abgemahnten wird von den pixel.Law Rechtsanwälten vorgeworfen, Fotografien ohne die erforderliche Genehmigung des Fotografen Peter Kirchhoff auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig lässt sich in derartigen Fällen für den Verwender nicht mehr nachvollziehen, wie weit die Rechte reichen, die er z.B. bei Pixelio oder fotolia ursprünglich erworben hatte. Dabei ist der Abgemahnte in der Pflicht, den Lizenzerwerb zu beweisen.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung Schadenersatz gefordert und bei Nichtzahlung mit weiteren Konsequenzen gedroht.

Neben der Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von beispielsweise 6.000,00 €, mithin 480,20 €, fordert die Kanzlei Schadensersatz für entgangene Lizenzeinnahmen in Anlehnung an die Festlegung der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Dies können leicht über 1.000,00 € sein.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.

Lassen Sie sich von mir helfen: Ich weiß genau, wie ich Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern kann. Ich vertrete Sie bundesweit zu  günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

 Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de