Getty Images – Waldorf Frommer – Unterlassungserklärung

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
26.07.2013316 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer, die für Getty Images massenhaft Abmahnungen versenden, fordert - im Gegensatz zu Getty Images - im Falle einer Bildrechtsverletzung stets die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Will das Getty Images überhaupt? Eine Unterlassungserklärung?

Es stellt sich die Frage, wer tatsächlich die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches wünscht. Am Beispiel Getty Images zeigt sich nämlich seit Jahren, dass der Unterlassungsanspruch immer erst mit Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht wird. Getty Images selbst scheint kein Interesse an der Sicherstellung zu haben, wohl aber Waldorf. In vielen Telefonaten, die ich mit Getty Images geführt habe, wurde eingeräumt, dass Getty in erster Linie an den Lizenzgebühren interessiert sei, nicht jedoch an der Unterlassung.

Rechtlich ist das Vorgehen von Waldorf wohl nicht anzugreifen, da Getty Images weiß, dass Waldorf Frommer die Abgemahnten auf Unterlassung in Anspruch nimmt und dies auch absegnet. Somit ist das Schreiben von Waldorf Frommer als Abmahnung zu qualifizieren und nicht als bloße Wiederholung des Getty Images Schreibens - mit der entsprechenden Kostenfolge. Die Sache wird teurer.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. Januar 2012, Az. 11 U 36/11 entschieden, dass die Anwaltskosten für eine Abmahnung nicht erstattungsfähig sind, wenn die anwaltliche Abmahnung lediglich eine Wiederholung des Schreibens des Rechteinhabers darstellen. Dies ist bei den Getty Images Fällen nicht so, da Getty Images ja keine Unterlassung fordert.

Fazit: Unnötige Kosten können nur vermieden werden, wenn man nach Erhalt der Getty Images Rechnung die richtigen Maßnahmen ergreift und somit eine Abmahnung durch Waldorf Frommer verhindert.