Zuvor wurde in einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann ein Rechtsverstoß an urheberrechtlich geschützten Werken der Koch Media GmbH abgemahnt. Der Adressat wurde in der Abmahnung von den .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälten zur Unterlassung und Zahlung eines pauschalierten Vergleichsbetrages aufgefordert.
Bislang erreichten mich Anfragen, in denen mit dem Mahnbescheid ein Betrag in Höhe von 800,- € zzgl. Verfahrenskosten und Zinsen geltend gemacht wird.
In diesem Zusammenhang ist deutlich zu machen, dass der Erlass eines Mahnbescheides nicht bedeutet, dass die Forderung bereits gerichtlich geprüft wurde. Der Mahnbescheidsadressat hat zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Daher gilt in jedem Fall: reagieren Sie auf den Mahnbescheid. Sollte auf den Mahnbescheid nicht reagiert werden, kann die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sofern auch gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid keine Rechtsmittel eingelegt werden, erhält die Gegenseite ohne eine Überprüfung durch ein Gericht einen vollstreckbaren Titel.
Eine gerichtliche Überprüfung findet erst dann statt, wenn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid das streitige Verfahren durchgeführt wird.
Gerne überprüft Rechtsanwalt Hämmerling die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Mahnbescheid.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
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