Jan Wilking | Hilfe bei Abmahnung Berisa Mobili GmbH

Jan Wilking | Hilfe bei Abmahnung Berisa Mobili GmbH
01.06.2013945 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Jan Wilking für die Berisa Mobili GmbH und Sascha Albrecht erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Jan Wilking aus Oldenburg vertritt die Bildrechteinhaber Berisa Mobili GmbH und Herrn Sascha Albrecht. In einer uns vorliegenden Abmahnung wirft m an unserem Mandanten vor, Produktfotografien rechtswidrig im Internet zur Bewertung von Produkten verwendet zu haben.

Diese Lichtbilder sind nach § 72 UrhG geschützt. Eine Verwendung ist nur mit Zustimmung des entsprechenden Rechteinhabers erlaubt.

Als Folge des Verstoßes fordern die Rechteinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie erhebliche Schadensersatzansprüche, und zwar pro Bild EUR 310,00 pro Jahr. Dieser Preis erhöht sich nach Ansicht mancher Gerichte um 50% bei gewerblicher Nutzung, so sich die fiktive Lizenzgebühr für 6 kleine Bildchen angeblich auf EUR 2.790,00 beläuft. Diese Summe wird nach Ansicht des OLG Düsseldorf verdoppelt, wenn der unberechtigte Nutzer vergessen hat, den Urheber bei der Veröffentlichung zu benennen. Alles in allem werden als Schadensersatz für die Nutzung von 6 Bildchen sage und schreibe EUR .5.580,00 gefordert. Hinzu kommen EUR 703,80 an Anwaltskosten, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 12.000,00 berechnen. Für die Dokumentation des Verstoßes (was auch immer das sein mag), werden zusätzliche EUR 255,00 gefordert, summa summarum also EUR 6.538,80 für die einjährige Nutzung von 6 kleinen Produktbildern, mit denen unser Mandant so gut wie keinen Umsatz gemacht hat.

Was muss ich tun?

Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie schnellstmöglich reagieren. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Rechtsinhaber sofort eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Dies kann man durch Abgabe einer Unterlassungserklärung - ohne Schuldeingeständnis versteht sich - verhindern. Wir können vor der Abgabe der beigefügten  Unterlassungserklärung nur warnen, wenn sie eine Vertragsstrafe von EUR 5.001,00  oder die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz enthält.

Zudem ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Anwaltskosten und Lizenzgebühren der Höhe oder überhaupt gerechtfertigt sind. Ein Indiz für die übertriebene Berechnung ist die Tatsache, dass die Rechteinhaber schon freiwillig bei einer schnellen Zahlung von "nur" EUR 2.900,00 auf die Restforderungen verzichten wollen. Das scheint großzügig, ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung wegen Bilderverwendung ist kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de