Urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Depré für Herrn Sören Ziegler

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
04.12.2012323 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Depré Rechtsanwälte vor, die für Herrn Sören Ziegler den Verstoß gegen urheberrechtlich geschützte Bildwerke geltend machen.

Neben der obligatorischen Unterlassungsforderung, werden Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 20.000,- Euro in Höhe von 1.023,16,- Euro geltend gemacht. Außerdem wird vorliegend ein Schadenersatzbetrag in Höhe von knapp 13.000,- Euro eingefordert (entspr. 390,- Euro/Bild).

 Neben den Vorwürfen dem Grunde nach ist insbesondere auch die Schadensberechnung in Angelegenheiten wie dieser eine eigene, überaus streitige Frage. Die Rechtsprechung liefert hier allenfalls Anhaltspunkte, letztlich entscheidet das Gericht über einen angemessenen Schadenersatz. Hierbei handelt es sich immer um eine Tatfrage.

Ob der Schaden nach der MFM-Tabelle geschätzt werden soll oder anhand üblicher Lizenzgebühren des Verletzten berechnet werden kann, ist ebenso in die Überlegungen einzubeziehen, wie Abschläge (bspw. kleinpixeliges Werk) oder Zuschläge (bspw. Gebrauch im Online-Shop, Verletzeraufschlag). 

In jedem Fall ist im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung in hohem Maße anzuraten, eine fachkundige Beratung und ggf. Vertretung zu suchen. Selbst wenn die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach bestehen sollten - was zunächst allerdings zu prüfen ist - ist in den allermeisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Kostenforderung ebenso möglich, wie eine inhaltliche Reduzierung der eingeforderten Unterlassungserklärung oftmals erforderlich und geraten ist. Immerhin bindet diese den Unterzeichner 30 Jahre lang strafbewehrt.

Sollten Sie in ähnlicher Weise in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie auch unter www.ra-kreuztor.de.