Urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein für die Abercrombie & Fitch Trading Co.

Urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein für die Abercrombie & Fitch Trading Co.
28.08.2012474 Mal gelesen
Im vorliegenden Fall wurde die unerlaubte Nutzung eines Bildes für den Verkauf unter der Internetplattform www.ebay.de abgemahnt.

Der eingeforderte Schadenersatz wird mit 180,- Euro alles andere als knapp bemessen. Vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung dürften hier deutliche Abstriche nach unten zu erwarten sein.

Erstaunlich ist zudem, dass es sich hier bei dem angeblichen Verletzer um eine Privatperson handelt, so dass die geforderten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80,- Euro (aus einem Streitwert von 10.000, -Euro) nicht nachvollziehbar sind.

Den Betroffenen ist zu raten, nicht ungeprüft auf solche Schreiben zu reagieren,  und die Unterlassungs- und Zahlungsforderungen der Abercrombie & Fitch Trading Co durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren)  Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
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Fax: 0251 - 20 86 80 50
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