SCHALAST & PARTNER - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Groove Coverage" (Hot Summer Hits 2011)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
11.08.2011839 Mal gelesen
Rechtsanwalt Jacob Metzler berät und vertritt bundesweit Inhaber eines Internet-Anschlusses, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben.

 Die Kanzlei SCHALAST & PARTNER versendet derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird das Anbieten der Tonaufnahme "Groove Coverage" (Hot Summer Hits 2011). Der Dance-Sampler wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.

Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei SCHALAST & PARTNER den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 390,00 EUR auf.

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der KanzleI SCHALAST & PARTNER im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.