Urheberrechtliche Abmahnung der Infopictures GmbH durch Rechtsanwälte Negele | Zimmel | Greuter | Beller

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
20.07.2011530 Mal gelesen
Uns liegt eine aktuelle urherrechtliche Abmahnung der Infopictures GmbH, bezüglich des illegalen Uploads des Filmwerkes "Tour de Force" innerhalb einer Filesharingtauschbörse vor. Ausgesprochen wir die Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

 Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, innerhalb welcher neben dem strafbewehrten Unterlassungsversprechen nach "Hamburger Brauch" noch zusätzlich

1. eine Erklärung zum grundsätzlichen Anerkenntnis des Schadensersatzan-spruches aus der gerügten Urheberrechtsverletzung sowie

2. ein Schuldanerkenntnis hinsichtlich der vom Schuldner zu erstattenden Rechtsverfolgungskosten

 

 verklausuliert ist, wird namens der Infopictures GmbH durch die Rechtsanwälte Negele | Zimmel | Greuter | Beller innerhalb der urheberrechtlichen Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 863,00 EUR zur vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Infopictures GmbH durch Rechtsanwälte Negele | Zimmel | Greuter | Beller erhalten ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln, bzw. sich durch ein vermeintlich günstiges Vergleichsangebot zu einer unüberlegten Erklärung hinreißen lassen.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe - und das über einen Zeitraum von 30 Jahren - in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen.

Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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