Urheberrechtsverletzung im Internet an selbst gemalten Bild: Streitwert 6000, 00 € und 250, 00 € Lizenzschadensersatz

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
11.06.2011 897 Mal gelesen
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass der angemessene Gegenstandswert für die unberechtigt vorgenommene Veröffentlichung eines selbst gemalten Bildes im Internet durch einen Nichtberechtigten einen Gegenstandswert für die Unterlassung in Höhe von 6000, 00 € rechtfertigt und dem Urheber ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 250, 00 € zusteht.

Was war passiert?

 

Die Klägerin musste vermehrt feststellen, dass von ihr selbst gemalte Bilder auf verschiedenen gewerblich verwendeten Internetportalen ohne ihre Zustimmung zur Bewerbung bestimmter Dienstleistungen im Rahmen einer anonymisierten Profildarstellung verwendet wurden.

 

Nachdem zunächst durch den Portalbetreiber Auskunft über die Person des Verwenders eingeholt wurde, ist die spätere Beklagte auf Unterlassung sowie Schadensersatz zunächst außergerichtlich in Anspruch genommen worden.

 

Da keine Einigung über die Anwaltskosten sowie über den geltend gemachten Lizenzschadensersatzes erzielt werden konnte, wurde konsequent Klage vor dem Amtsgericht Köln (125 C 256/10) erhoben.

 

Das Gericht sah in der Verwendung des streitgegenständliches Bildes ohne die Zustimmung der Urheberin eine Urheberrechtsverletzung und sprach dem durch die Beklagte verwendeten Bild damit auch die erforderliche Schöpfungshöhe zu.

 

Konsequenz:

 

Die Beklagte hatte der Klägerin sodann Anwaltskosten aus einem angemessenen Streitwert von 6000, 00 € in Höhe von 546,69 € sowie einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 250, 00 € zu ersetzen.

 

Fazit:

 

Sollten auch Ihre Urheberrechte im Internet verletzt werden, oder wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, ist Ihnen zu raten, sich an einen spezialisierten Kollegen zu wenden.

 

Der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sollte genau geprüft werden. Insbesondere sollte im Falle der Verteidigung gegen einen Urheberrechtsverstoß die Höhe des angesetzten Gegenstandswertes sowie des geltend gemachten Lizenzschadensersatzes unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden.

 

Sollten auch Sie Fragen zum Urheberrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet, indem wir Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen, als auch Sie gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung verteidigen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

www.kanzlei-heidicker.de oder www.urheberrecht-kamen.de

 

* Die  Klägerin im oben skizzierten Verfahren wurde durch Rechtsanwalt Heidicker vertreten