"Teenage Dream" - Katy Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
13.05.2011648 Mal gelesen
Dieser Artikel befasst sich mit nützlichen Tipps zur modifizierten Unterlassungserklärung bzgl. einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an dem Album "Teenage Dreams" von Katy Perry.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Teenage Dream" von Katy Perry in sog. Internettauschbörsen ab.

Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Musikalbum auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 1.200,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikalbums erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem besteht die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.