Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Good News" der Künstlerin Lena

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.03.2011723 Mal gelesen
Dieser Artikel befasst sich mit Abmahnungen, die von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Good News" der Künstlerin Lena versandt werden.

Die Firma Universal Music GmbH lässt, vertreten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "Good News" von Lena verfolgen.
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen.
Das Musikalbum "Good News" von Lena wird über sog. Internet-Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten.

Die Teilnehmer dieser Tauschbörsen, die das Musikalbum auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten das Album zeitgleich auch einer unbestimmten Vielzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 1.200,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Universal Music GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem bindet beigefügte die Unterlassungserklärung den Unterzeichner für 30 Jahre und birgt durch die unbestimmte Formulierung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Wir raten davon ab, ohne eine anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderte Summe zu zahlen. In vielen Fällen können die Forderung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen. Nehmen Sie kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.