Abmahnungen des Rechtsanwalts Philipp Marquort wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
10.01.20111468 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Philipp Marquort versendet Abmahnungen wegen des Twilight Films "Lesbische Disco Schlampen". Wir unterstützen Sie bei der Abwehr der Abmahnung.

Die Firma Triple X Entertainment Ltd. lässt, vertreten durch den Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel, Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Lesbische Disco Schlampen" verfolgen. Das pornografische Werk wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert der Rechtsanwalt Philipp Marquort den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 750,00 EUR auf. Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung des Rechtsanwalts Philipp Marquort im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Reihe nachteiliger Formulierungen und wird nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt. Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.