Neuregelungen zur Stiefkindadoption beschlossen

anwalt24 Fachartikel
11.11.2019184 Mal gelesen
Bis März 2020 hatte der Gesetzgeber Zeit, der Ungleichbehandlung bei der Stiefkindadoption zu begegnen.

Nun sollen zwei Neuregelungen die Stiefkindadoption und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern.

BVerfG forderte Neuregelungen im Adoptionsrecht

Zurückzuführen sind die geplanten Neuregelungen im Adoptionsrecht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 26.03.2019 (Az.: 1 BvR 673/17). Nach der bisherigen Gesetzeslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist. Der Stiefelternteil kann in nichtehelichen Familien die Kinder des rechtlichen Elternteils dagegen nicht adoptieren, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu dem rechtlichen Elternteil erlischt. Dies liegt aber regelmäßig nicht im Interesse der Beteiligten, sodass nichteheliche Familien bislang einen Nachteil bei der Stiefkindadoption hatten. Eine Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien ist damit faktisch ausgeschlossen.

Die Richter am BVerfG sahen darin einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Für eine Neuregelung hatte das BVerfG dem Gesetzgeber bis März 2020 Zeit gegeben. Nun wurden zwei Neuregelungen beschlossen, die die Möglichkeit einer Stiefkindadoption in Zukunft verbessern soll.  

Nicht die Ehe ist entscheidend              

Nach der nun beschlossenen Gesetzesänderung soll eine Stiefkindadoption auch in einer gefestigten Lebensgemeinschaft möglich sein. Eine solche soll nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vorliegen, wenn die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. Die Ehe soll dann nicht mehr alleiniges Kriterium für eine stabile Elternbeziehung sein. Vielmehr könne eine solche Stabilität auch aufgrund einer tatsächliche Familienverbundenheit und einer engen sozial-familiäre Beziehung bestehen.  

Verbesserte Beratungsstrukturen sollen Adoptionserfolg sichern

Aber auch die Begleitung der an einer Adoption beteiligten Familie soll in Zukunft verbessert werden - dafür soll ein neues Adoptionshilfe-Gesetz sorgen.
Geplant ist beispielsweise ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung der Familie durch die Adoptionsvermittlungsstellen auch nach einer Adoption. So kann nach Vorstellung des Gesetzgebers eine gute Beratung und Unterstützung der Personen sicherstellt werden, die an der Adoption beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen einer Adoption wären so durch ein Unterstützungsprogramm abgedeckt.

Insgesamt verfolgt der Gesetzgeber damit auch das Ziel, den offenen Umgang mit einer Adoption zu fördern. Die Vermittlungsstelle soll bereits vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Dazu müssen nach Ansicht des Gesetzgebers aber auch die Adoptionsvermittlungsstellen selbst in ihrer Arbeit gestärkt werden. Ein konkreter Aufgabenkatalog soll beispielsweise Klarheit über die Aufgabenbereiche bringen. Durch ein Kooperationsangebot soll der fachliche Austausch und die Vernetzung mit verschiedenen Beratungsstellen gefördert werden. So sollen auch andere Beratungsstellen, wie etwa die Schwangerschaftsberatung, die Erziehungsberatung und der Allgemeine Soziale Dienst in die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstellen mit einbezogen werden. 

Augenmerk auf Auslandsadoptionen

Insbesondere auch Auslandsadoptionen sollen in Zukunft in jeden Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden. So sollen sowohl die Eltern ausreichend betreut, aber auch die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden. Dabei müssen in Zukunft auch internationale Schutzstandards eingehalten werden. Um diese zwingende Begleitung durchzusetzen, sollen verpflichtende Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt werden.

Weitere Informationen zur Adoption von Stiefkindern erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/adoption-stiefkind.html