Die Scheidung im Internet

Familie und Ehescheidung
08.06.2010803 Mal gelesen
Persönlicher Kontakt statt Online - Scheidung, ohne Mehrkosten.
Eine Scheidung wird durch das jeweils zuständige Familiengericht ausgesprochen, nachdem einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt hat. Das Gericht prüft die Voraussetzungen der Scheidung, insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres und die Scheidungsabsicht der Ehegatten.
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin bei dem Familiengericht eingereicht werden.
 
Das Familiengericht führt bei der Scheidung den Versorgungsausgleich durch. Die Renten werden geteilt. Haben die Beteiligten eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen, prüft das Gericht deren Wirksamkeit.
 
Der Scheidungstermin findet vor Gericht statt. Beide Ehegatten müssen anwesend sein sowie auch der Rechtsanwalt.
 
Im Internet finden Scheidungen nicht statt. Eine Onlinescheidung gibt es nicht. Als Internetscheidung oder Online Scheidung werden vielmehr gemeinhin nur solche Verfahren bezeichnet, bei denen die Kontaktaufnahme mit dem jeweils beauftragten Rechtsanwalt über das Internet erfolgt.
 
Meist wird der Mandant dabei ein Formular ausfüllen, durch das die persönlichen Daten und die wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt werden.
 
Eine solche Scheidung via Internet ist nicht kostengünstiger als eine Scheidung, bei der Sie den Anwalt Ihres Vertrauens persönlich aufsuchen und nach einer individuellen Erstberatung zur Scheidung beauftragen.
 
Ferner wird es dann auch tatsächlich der Anwalt Ihres Vertrauens sein, der mit Ihnen gemeinsam den Scheidungstermin absolviert.
 
Bei einer Online-Scheidung werden nicht selten solche Rechtsanwälte vor Gericht an Ihrer Seite erscheinen, die Sie nie gesehen haben und die Ihren Fall auch nur aus den Akten kennen.
 
Bei der in Deutschland bestehenden Anwaltsdichte gibt es keinen Grund, den richtigen Rechtsanwalt selbst auszusuchen und auch persönlich zu beauftragen.
 
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