Heirat – und was dann? Rechtsfolgen einer Eheschließung weitgehend unbekannt!

Familie und Ehescheidung
10.08.20064283 Mal gelesen

Es ist schon erstaunlich, wie leichtfertig viele Menschen eine Ehe eingehen. Während man sich bei sehr viel unbedeutenderen Entscheidungen insbesondere im Zeitalter von Internet sehr umfassend informiert, bevor man "zuschlägt" zeigt die Erfahrung, dass angehende Eheleute meist überhaupt nicht wissen, welche Rechtsfolgen eine Eheschließung nach sich zieht. Trägt man sich beispielsweise mit dem Gedanken, ein Auto zu kaufen, so wird lang und breit geprüft, ob dieses Fahrzeug auch wirklich den Qualitätsanforderungen, die man an das Fahrzeug stellt, genügt, welchen Spritverbrauch es hat, wie hoch die Steuern und Versicherungen sind, welchen Wiederverkaufswert das Auto im Falle eines späteren Verkaufs hat usw. usw. Erst wenn alle Unsicherheiten geklärt sind, fällt die Entscheidung für oder gegen das geprüfte Fahrzeug.

Und was prüft der Heiratswillige vor der Eheschließung? Nichts! Kein Besuch bei einem Anwalt oder einem Notar, keine Recherche im Internet über mögliche Rechtsfolgen einer Eheschließung, kein Gedanke an einen Ehevertrag. Häufig erleben wir in unserer Praxis, dass Mandanten am Ende einer Beratung sagen: "Hätte ich all das vorher gewusst, hätte ich nicht geheiratet oder wenigstens einen Ehevertrag geschlossen".

Damit kein Missverständnis aufkommt: Keiner soll davon abgehalten werden, zu heiraten. Die Ehe ist ein im deutschen Rechtssystem äußerst bewährtes Rechtsinstitut, welches ohne Zweifel seine Berechtigung in unserer Gesellschaft hat. Problematisch ist es nur, wenn man sich für dieses Rechtsinstitut entscheidet, ohne zu wissen, welche Rechtsfolgen ausgelöst werden. So schön und angenehm es ist, ein Auto zu fahren, so wichtig ist es auch, sich vorher zu überlegen, für welchen Fahrzeug-Typ man sich entscheidet und welches Auto zu einem passt. Noch wichtiger ist es allerdings, vor Eheschließung zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben des Ehe- und Familienrechts auf einen selbst passen oder ob hieran Veränderungen geboten sind.

So wissen viele Mandanten beispielsweise nicht, dass im gesetzlichen Güterstand die Ehegatten über ihr eigenes Vermögen nicht mehr ohne Zustimmung des anderen verfügen können. Und hierbei geht es nicht um gemeinsames Vermögen. Der einzelne Ehegatte darf bereits über sein eigenes Vermögen nicht mehr ohne Zustimmung des anderen verfügen, sofern es sich um sein wesentliches Vermögen handelt. Ist man also beispielsweise Eigentümer einer Immobilie, so darf man diese Immobilie nach Heirat nicht mehr ohne weiteres veräußern, ohne hierzu die Zustimmung des Ehegatten einzuholen. Ob dies immer gewollt oder sinnvoll ist, sollte zumindest zuvor geprüft werden.

Ein für viele Mandanten ebenfalls völlig ungeprüftes Feld ist das Unterhaltsrecht: Während viele Mandanten noch wissen, dass im Falle einer Scheidung grundsätzlich Unterhalt an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner gezahlt werden muss, wissen viele nicht, wie lange diese Unterhaltspflicht unter Umständen dauert. Sehr verbreitet ist die Auffassung, dass jedenfalls mit dem Tode des Unterhaltspflichtigen die Unterhaltspflicht erlischt. Weit gefehlt! Sind z.B. erbberechtigte Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so dürfen sich die Kinder im Rahmen der Erbschaft noch mit den Unterhaltsansprüchen des vormals geschiedenen Ehegatten herumplagen. Ebenfalls ein Ergebnis gesetzlicher Regelungen, die vielen Heiratswilligen oder Eheleuten schlicht unbekannt ist.

 "Drum prüfe, wer sich ewig bindet!" - dieser Satz ist so alt wie richtig. Nicht nur, dass die Person des zukünftigen Ehegatten auf Herz und Nieren geprüft werden sollte, auch das Rechtsinstitut Ehe in seiner gesetzlichen Ausprägung sollte vor Eheschließung einer genauen Prüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob man nicht besser durch einen Ehevertrag einzelne gesetzliche Regelungen modifiziert oder gar auf deren Anwendung gänzlich verzichtet. Trotz der jüngsten Rechtssprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen sind hier noch zahlreiche Spielräume geblieben, insbesondere im Vermögens- und Güterrecht. So mancher Euro in der "vorehelichen Beratung" hat sich im nachhinein schon bezahlt gemacht. Vorsorgende anwaltliche Beratung kann hier unter Umständen eine Menge Geld und Ärger ersparen.

 

Andreas Jäger
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht