Düsseldorfer Tabelle 2014

Düsseldorfer Tabelle 2014
14.12.20131470 Mal gelesen
Fachanwalt Alexander Heumann aus Düsseldorf: "Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2014 kann noch etwas dauern!"

Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf, erinnert daran, dass es im Laufe des Jahres 2014 eine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird. Der genaue Zeitpunkt ist noch unbekannt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass noch unklar ist, was die neue Regierung in Sachen Kindergeld und Kinderfreibetrag plant. Heumann: "Der Kinderfreibetrag ist aber vom Mindestunterhalt nicht zu trennen. Er ist maßgeblich für die Unterhaltsleitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2014!"

Gesetzlich geregelt ist dies in § 1612a BGB. Danach richtet sich der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind nach dem "doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes." Das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) wiederum wird jeweils im Existenzminimumbericht ermittelt.  Die Erhöhung des Kinderfreibetrags ist spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2014 verfassungsrechtlich notwendig. Der § 32 EStG muss also geändert werden und das sächliche Existenzminimum von 4368 auf 4440 Euro steigen.

Nun ist es aber für eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2014 viel zu spät. Aus steuerlicher Sicht kein Problem, da ein entsprechendes Steuergesetz auch noch rückwirkend beschlossen werden kann.

Alexander Heumann: "Im Unterhaltsrecht ist eine Rückwirkung aber ausgeschlossen. Und ohne einen neuen Kinderfreibetrag kann es auch keine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Schon vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass die im Wahlkampf versprochene Erhöhung des Kinderfreibetrags jetzt nicht mal mehr im Koalitionsvertrag auftaucht. Dabei hätte sie erste Priorität!"

Unabhängig davon stellt sich auch noch die Frage nach den Selbstbehaltsätzen, da die Regelsätze in jedem Fall zum 1. Januar 2014 angehoben werden. Dadurch entsteht die unschöne Situation, dass die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle und des Selbstbehalts nicht zusammen erfolgen.

Fachanwalt Heumann: "Bleibt zu hoffen, dass die Regierung schnell eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringt, damit die Düsseldorfer Tabelle 2014 so früh wie möglich erscheinen kann." Heumann selbst sieht  das Gerangel um die Düsseldorfer Tabelle mit einem Schmunzeln: "Mandanten fragen halt gern einen Düsseldorfer nach der Düsseldorfer Tabelle, und wenn da ein Düsseldorfer Familienrechtanwalt schon nichts sagen kann - wer dann?"

Der Düsseldorfer Fachmann wird auf der Seite http://www.familien-u-erbrecht.de/duesseldorfer-tabelle/ über die weitere Entwicklung berichten.

Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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