Unterhaltspflicht und Vermögenswerte

Familie und Ehescheidung
24.04.2013357 Mal gelesen
Taktik im Unterhaltsrecht, Tricks

Spürbar rechnet ein jeder in einer Scheidungssache sein Einkommen klein, je weniger ich verdiene, desto geringer ist meine Unterhaltspflicht oder, anders herum desto mehr Unterhalt müsste ich doch bekommen. Selbständige pochen auf notwendige Rücklagen, wenn sie nicht von vornherein auf einmal Umsatzeinbußen haben. Beliebt auch ist der Trick, sich enterben zu lassen, man ist nämlich nicht verpflichtet, den Pflichtteil für sich geltend zu machen. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht nicht. Was aber im Sozialrecht gelten mag, wird im Unterhaltsrecht zur Falle: Nimmt der Unterhaltspflichtige gegen seine eigentlichen Interessen die Möglichkeit nicht wahr, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er diese Obliegenheit doch erfüllt, BGH, Az XII ZR 19/10, Urteil vom 28.11.2012