Neues Unterhaltsrecht 2013?

Familie und Ehescheidung
04.12.20122024 Mal gelesen
Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg, macht darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung eine Änderung des Unterhaltsrechts bei langjährigen Ehen plant.

Bundesregierung plant Änderung des Unterhaltsrechts bei langjährigen Ehen

Die Bundesregierung plant eine Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene. Beim nachehelichen Unterhalt soll zukünftig die Dauer der Ehe stärker berücksichtigt werden und Einfluss auch auf die Dauer von Unterhaltsansprüchen haben.  Der Gesetzesentwurf, der Anfang Dezember verabschiedet werden soll, sieht  in einer langen Ehe bereits einen maßgeblichen Grund für nacheheliche Unterhaltsansprüche, unabhängig von den derzeitigen Kriterien, die eheliche Nachteile für die Begründung eines Unterhaltsanspruchs voraussetzen.

Damit sollen die geschiedenen Ehefrauen, die viele Jahre in einer traditionellen Ehe gelebt haben und sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, besser abgesichert werden. Ab wann die Ehe als langjährig gelten soll, bleibt in dem Gesetzesentwurf allerdings offen.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung auf die Kritik an den Folgen der Reform des Unterhaltsrechts, die seit 2008 gilt.